Intensivstation: Kritik an pauschalen Beschäftigungsverboten in der Schwangerschaft

Berlin – Die Nachwuchssektion innerhalb der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) wehrt sich gegen pauschale Beschäftigungsverbote für schwangere Mitarbeiterinnen auf Intensivstationen. Ein solches Verbot sei „nicht gerechtfertigt und nicht adäquat“, hieß es heute.
„Nach einer individuellen Gefahrenanalyse ist die Weiterbeschäftigung in der Schwangerschaft möglich“, sagte Celina Cornelius, federführende Autorin eines entsprechenden Positionspapiers der „Jungen DIVI“. Das Papier ist in der Fachzeitschrift Medizinische Klinik Intensivmedizin und Notfallmedizin erschienen (2024; DOI: 10.1007/s00063-024-01122-2).
„Wir möchten dafür sensibilisieren, jede schwangere und stillende Mitarbeiterin individuell zu betrachten und gemeinsam eine persönliche Lösung für die Weiterbeschäftigung in der Schwangerschaft zu erarbeiten“, erläuterte Teresa Deffner, Vertreterin der Gesundheitsfachberufe im DIVI-Präsidium.
Dafür skizziert das Positionspapier mögliche Wege und Lösungen. Das Autorenteam bewertet zudem Tätigkeiten auf Intensivstationen nach einem Ampelsystem für alle Berufsgruppen.
Die Regularien bei Schwangerschaft sind laut der Jungen DIVI bundesweit sehr uneinheitlich und die Angst bei den Chefärztinnen und Chefärzten oder der Klinikleitung sei weiterhin groß, etwas falsch zu machen, weshalb bisher immer noch viele Entscheidungen pauschal gefällt würden.
„Wir haben festgestellt, dass vor allem der Erfahrungsgrad der Schwangeren einen großen Unterschied machen kann“, erklärte Cornelius. So wäre es für sie als Fachärztin durchaus möglich, weiterhin zentrale Venenkatheter zu legen, weil sie darin bereits geübt sei. „Invasive Tätigkeiten sollen aber in der Schwangerschaft aufgrund des Gefahrenpotenzials nicht erlernt werden“, betonte sie.
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