Ärzteschaft

Internisten wollen Änderungen bei geplanter Notfallreform

  • Freitag, 28. Juni 2024
/morganka, stockadobecom
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Wiesbaden/Berlin – Die Pläne der Notfallreform aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) müssen dringend überarbeitet werden, finden mehrere Ärzteorganisationen. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medi­zin (DGIM), die Deutsche Gesellschaft für Inter­nistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) und der Be­rufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) in einer Stellungnahme acht konkrete Verbesse­rungs­vorschläge vorgelegt.

Unter anderem ist es aus Sicht von DGIM, DGIIN und BDI zwingend erforderlich, zeitnah eine Entscheidung über die angedachten Standorte der Integrierte Notfallzentren (INZ) zu treffen.

„Wichtig ist dabei, für den stationären Bereich rasch zu prüfen und zu entscheiden, an welchen Kliniken ein INZ bereits vorhanden ist, bleiben oder auch eingerichtet werden sollte“, sagte DGIM-Präsident Jan Galle. Die Öff­nungszeiten der KV-Praxen in den INZ müssten zudem so gewählt sein, dass keine unnötigen Doppelstrukturen geschaffen würden.

Darüber hinaus ist es nach Meinung der Fachgesellschaften zwingend notwendig, bei der Vernetzung der Ruf­nummer des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117 mit der Notrufnummer 112 aus Qualitätsgründen standardisierte Erstabfragen in Form von Checklisten durchzuführen.

Ein weiterer Änderungspunkt betrifft die Versorgung älterer Menschen: Ein zentraler Schlüssel dafür sei „treat­@home“, also die Behandlung in der häuslichen Umgebung. „Dafür ist es unabdingbar, den Rettungsdienst als eigenes Leistungssegment in das SGB-V zu überführen, damit eine Behandlung vor Ort abschließend durch­geführt und auch vergütet werden kann“, betonte DGIIN-Präsident Matthias Kochanek.

Zum Thema Vergütung der ambulanten Notfallbehandlung in Krankenhäusern über den Einheitlichen Bewer­tungsmaßstab (EBM) wünschen sich DGIM, DGIIN und BDI eine Regelung, die bei Zuweisung von Notfallpatien­ten durch den Rettungsdienst für Notaufnahmen in Krankenhäusern mit INZ vorstationäre Vergütung ermöglicht.

„Unbeantwortet bleibt bislang auch die Frage, mit welchen Mitteln – personell und finanziell – ein 24/7-Angebot mit Akutleitstelle, aufsuchendem Dienst, und Telemedizin umgesetzt werden soll“, erklärte BDI-Präsidentin Chris­tine Neumann-Grutzeck.

Das sei mit Blick auf die vorhandenen Ressourcen aktuell nicht möglich. „Mit einer telemedizinischen und auf­suchenden Bereitschaft 24/7 wird eine Parallelstruktur zur vertragsärztlichen Versorgung aufgebaut, der damit personelle Ressourcen entzogen werden.“ Das würde eine erhebliche Schwächung der ambulanten Versorgung bedeuten, so Neumann-Grutzeck.

hil/sb

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