Politik

IQWiG bewertet MRT-gesteuerte Ultraschalltherapie bei Uterusmyomen positiv

  • Mittwoch, 15. März 2017

Köln - „Die magnetresonanzgesteuerte hochfokussierte Ultraschalltherapie zur Behandlung des Uterusmyoms hat Potenzial.“ Zu diesem Fazit gelangt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in einer sogenannten Potenzialbewertung. 

Uterusmyome gehen bekanntlich oft mit Schmerzen oder Krämpfen und verstärkten Monatsblutungen einher. Herkömmliche Therapiestrategien sind Arterienembolisationen oder die operative Entfernung der Myome (Myomektomie) oder der Gebärmutter (Hysterektomie). Die gutartigen Gewebeknoten können aber auch durch einen genau auf das jeweilige Myom fokussierten Ultraschallimpuls erhitzt und so zerstört werden. Dabei wird die Fokussierung durch Magnetresonanztomographie überwacht. 

„Diese neue Methode hat im Vergleich zu anderen Interventionen das Potenzial, die Krankenhausverweildauer zu verringern und die Rückkehr zu normalen Aktivitäten zu beschleunigen“, berichtet das IQWiG. Eine sogenannte Erprobungsstudie sei also möglich. Die Ergebnisse dieser Studie sind dann im Folgenden Grundlage für eine echte Nutzenbewertung – im Gegensatz zur jetzt vorliegenden „Potenzialbewertung“ des Verfahrens.

Hintergrund der IQWiG-Bewertung ist die sogenannte Erprobungsregelung, die 2012 eingeführt wurde: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann danach klinische Studien zur Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anstoßen. Voraussetzung dafür ist, dass die neuen Verfahren das Potenzial besitzen, die Versorgung zu verbessern.

Aufgrund der IQWiG-Arbeiten zu dem Thema hat der G-BA bereits im Dezember 2016 die Weichen für eine Erprobungsstudie zur magnetresonanzgesteuerten hochfokus­sierten Ultraschalltherapie zur Behandlung des Uterusmyoms gestellt. Sie soll insbe­sondere klären, ob die Methode klinisch wirksam ist und ob sie den Patientinnen hin­sichtlich Invasivität und Fertilität Vorteile bietet. Aufgrund verwaltungsrechtlicher Vor­schrif­ten konnte das IQWiG seine Potenzialanalyse aber erst jetzt veröffentlichen.

In diesem Zusammenhang wies das Institut daraufhin, dass es seit 2012 bereits 17 Potenzialbewertungen neuer Methoden vorgenommen hat. 15 von ihnen blieben allerdings unveröffentlicht. Grund dafür seien wieder verwaltungsrechtliche Vorschriften: Das IQWiG darf die Bewertungen erst veröffentlichen, wenn der G-BA eine Erpro­bungsrichtlinie beschließt und diese im Bundesanzeiger veröffentlicht ist.

Kommt es nicht zu einer Erprobungsrichtlinie, bleiben die Analysen des IQWiG dazu für die Öffentlichkeit im Dunkeln. „Das passt nicht so recht zu den Prinzipien des Instituts“, kommentiert IQWiG-Leiter Jürgen Windeler diese Besonderheit. „Zum guten wissen­schaftlichen Arbeiten gehört, dass andere unser Tun nachvollziehen und kritisch überprüfen können“, forderte er.

hil

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