Justizministerin ermuntert zu Verfassungsklage nach Beschneidungsurteil

Augsburg – Nach dem Kölner Urteil zu Beschneidungen aus religiösen Gründen hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Juden und Muslime zum Gang nach Karlsruhe ermuntert. „Ein klärendes Wort eines obersten Gerichtes, des Bundesgerichtshofs oder des Bundesverfassungsgerichts, wäre hier das allerbeste", sagte Leutheusser-Schnarrenberger der Augsburger Allgemeinen vom Dienstag.
Dies gelte auch für Forderungen muslimischer und jüdischer Verbände nach einer gesetzlichen Regelung. „Auch ein Gesetz würde – gleich wie es ausfällt – mit Sicherheit in Karlsruhe vorgelegt werden“, sagte die Ministerin. „Es geht um grundsätzliche Fragen und verschiedene Grundwerte, die Frage, was Bestandteil der Religionsausübung ist, aber auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit.“
Das Kölner Landgericht hatte in seiner umstrittenen Entscheidung die Auffassung vertreten, die Beschneidung von Jungen aus rein religiösen Gründen sei als Körperverletzung strafbar. Sie sei auch nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, da sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Dessen Körper werde durch die im Islam und im Judentum verbreitete Beschneidung „dauerhaft und irreparabel verändert“. Das rechtskräftige Kölner Urteil ist für andere Gerichte nicht bindend.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: