Kabinett beschließt Verordnung zur Reform der Pflegeberufe

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute die „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe“ zum Pflegeberufegesetz verabschiedet. Damit kann der vorgesehene Zeitplan zur Umsetzung des Gesetzes zunächst eingehalten werden. Zuletzt hatte es Streit zwischen Union und SPD um das Niveau der Altenpflegeausbildung gegeben. CDU und CSU hatten versucht, das inhaltliche Niveau der Altenpflegeausbildung mit der Begründung zu reduzieren, dass auch Hauptschüler eine Chance haben sollten, diese Ausbildung zu absolvieren. Die SPD hatte diese Änderungen abgelehnt, um die Ausbildung nicht qualitativ abzuwerten.
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe konkretisiert die Vorgaben des Pflegeberufegesetzes, das im Juni vergangenen Jahres vom Bundestag verabschiedet wurde und mit dem die drei bislang getrennten Ausbildungen in der Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Ausbildung zusammengelegt werden. Für den 25. Juni ist eine Anhörung im Bundestag vorgesehen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: