Politik

Union und SPD legen Streitpunkte bei Reform der Pflegeausbildung bei

  • Freitag, 8. Juni 2018

Berlin – Der Weg für die Umsetzung der Reform der Pflegeausbildung ist frei. Union und SPD haben gestern letzte Streitpunkte beim künftigen Anforderungsprofil für Pflegekräfte beigelegt. Zuvor hatten CDU und CSU Änderungen an der „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe“ vorgeschlagen, mit denen das inhaltliche Niveau der Altenpflegeausbildung reduziert werden sollte. Die SPD hatte diese Änderungen abgelehnt.

Nach der erfolgten Einigung zwischen Fachpolitikern der Koalitionsfraktionen soll die Ausbildungsverordnung nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes (DÄ) am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett beraten werden. Eine Anhörung im Bundestag soll es am 25. Juni geben.

Aus Sicht der SPD hieß es heute, sie habe in den Verhandlungen „das Schlimmste verhindern“ können. Um nicht die gesamte Neuregelung der Pflegeausbildung zu kippen, werde die SPD die Verordnung mittragen, sagte die Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für das Pflegeberufegesetz, Bettina Müller, dem auf Nachfrage. Sie betonte, die Union habe den Teilbereich der spezialisierten Altenpflege abschwächen und qualitativ abwerten wollen.

Verärgerung bei SPD und Ländern

Müller bezeichnete es als „sehr ärgerlich“, dass die Union „ganz offensichtlich den privaten Pflegarbeitgebern entgegenkommen wollte, die diese Abschwächung aus ökonomischen Gründen fordern“. Die Vorgaben der Verordnung müssten nun von einer Fachkommission, danach von den Ländern und schließlich noch von Schulen in Rahmenplänen und Curricula umgewandelt werden.

Mehrere Ländergesundheitsminister von verschiedenen Parteien mahnten eine schnelle Umsetzung an und zeigten wenig Verständnis für die taktischen Verzögerungen der Bundespolitiker. „Der Bund muss da jetzt endlich in die Pötte kommen“, sagte Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister in Nordrhein-Westfalen bei einer Diskussionsrunde auf dem Hauptstadtkongress. Er ärgerte sich auch darüber, dass die Diskussion auf der Zielgeraden wieder eröffnet wurde. „Warum ist eigentlich die geeinte Frage wieder aufgebrochen? Damit einige mit ihrer Art mit Pflegekräften bei Ausbildung und Gehalt einfach so weiter machen können“, so Laumann weiter.

Kompromiss gefunden

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprach heute hingegen von einem guten Kompromiss. „Wir wollen, dass sich möglichst viele für diesen verantwortungsvollen Beruf entscheiden“, sagte er. Aber man wolle auch, dass die guten Standards in der Ausbildung erhalten bleiben. Der CSU-Abgeordnete Erich Irlstorfer nannte den gefundenen Kompromiss „gut“. Dieser stärke die duale Pflegeausbildung für alle Schularten, erklärte er dem .

„Wir wollen keine Akademisierung und Verwissenschaftlichung der Pflegeausbildung“, sagte der für Gesundheitspolitik zuständige Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein (CSU) dem Handelsblatt. Die nun vereinbarten Standards in der Altenpflege brächten die Ausbildung qualitativ voran, ohne die Ansprüche so stark anzuheben, dass Hauptschüler keine Chance hätten. Es seien Formulierungen gefunden worden, die dazu führen können, „dass es mehr und nicht weniger Auszubildende in der Pflege gibt“.

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe konkretisiert die Vorgaben des Pflegeberufegesetzes, das im Juni vergangenen Jahres vom Bundestag verabschiedet wurde und mit dem die drei bislang getrennten Ausbildungen in der Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Ausbildung zusammengelegt werden. Bereits um dieses Gesetz hatte es lange Debatten zwischen den Koalitionspartnern in der vergangenen Legislaturperiode gegeben.

Diese Debatten setzen sich nun um die Ausbildungsverordnung fort, die Union und SPD im Pflegeberufegesetz unter Parlamentsvorbehalt gestellt hatten. Die Abge­ordneten des Bundestages müssen demnach der Verordnung noch zustimmen, bevor sie in Kraft tritt. Normalerweise werden Verordnungen von den Ministerien erarbeitet, ohne dass das Parlament zustimmen muss.

Die Verordnung regelt konkret die Inhalte der neuen Pflegeausbildung. Zum Beispiel sind im praktischen Teil für das erste und zweite Ausbildungsdrittel 1.720 Stunden festgelegt. Jeweils 400 Stunden sind für stationäre Akutpflege, stationäre Langzeit­pflege und ambulante Akut-/Langzeitpflege angesetzt. 120 Stunden sind für Inhalte der praktischen pädiatrischen Versorgung vorgesehen.

afp/dpa/fos/may/bee

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung