Kabinett in Schleswig-Holstein stimmt Gesetzesentwurf zur Krankenhausreform auf Landesebene zu

Kiel – Das Schleswig-Holsteiner Kabinett hat heute dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Krankenhausversorgung und Änderungen des Krebsregistergesetzes zugestimmt. Mit dem Gesetzesentwurf wird das Landeskrankenhausgesetz mit Blick auf die Krankenhausreform des Bundes neu gefasst.
Der Gesetzesentwurf enthält zum anderen Änderungen am Krebsregistergesetz. Durch fachliche und organisatorische Anpassungen sollen Strukturen und Abläufe weiterentwickelt sowie präzisere Datenschutzanforderungen geregelt werden, wie es in einer Mitteilung des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein (MJGSH) heißt.
Mit dem Entwurf stelle man die Weichen, um die Veränderungen der bundesrechtlichen Vorgaben, die das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) mit sich bringen, im Land umzusetzen, erläuterte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU).
„Die Krankenhausreform des Bundes greift erheblich in die bestehenden Versorgungsstrukturen ein. Sie verändert Finanzierungslogiken, setzt neue strukturelle Bedingungen und beschränkt die bisherigen planerischen Handlungsmöglichkeiten der Länder deutlich. Wir passen das Landesrecht an Bundesrecht an und entwickeln es zugleich weiter.“
Man wolle auch unter den neuen bundesrechtlichen Vorgaben eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und zugleich wirtschaftlich tragfähige Krankenhausversorgung sicherstellen, betonte von der Decken. Zugleich ebne man den Weg für den neuen Krankenhausplan 2027 – dieser werde auf Grundlage der neuen Leistungsgruppen erstellt und bilde die Basis für die Transformation der stationären Versorgung.
Laut Ministerium erfolgen in den sechs Versorgungsregionen – die neben den Kreisen, dem Land und einer länderübergreifenden Ebene als weitere Planungsebene dienen sollen – derzeit bereits Regionalgespräche mit den Kliniken. Die Gespräche sollen die Grundlage für passgenaue Konzepte bilden, die dann den spezifischen Bedürfnissen jeder Region im Rahmen der bundesgesetzlichen Vorgaben gerecht werden.
Die Prüfungen des Medizinischen Dienstes, ob die strukturellen Voraussetzungen vorliegen, dauern laut den Informationen noch bis Ende Juli 2026 an. Ab Herbst seien zudem Regionalkonferenzen in den einzelnen Versorgungsregionen geplant, in die weitere Beteiligte eingebunden werden sollen. Ab 1. Januar 2027 soll die Zuweisung der Leistungsgruppen und damit die Krankenhausreform wirksam werden.
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