Politik

Krankenhausreform: Mecklenburg-Vorpommern besteht auf Vermittlungsausschuss

  • Donnerstag, 26. März 2026
/VILevi, stock.adobe.com
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Berlin – Mecklenburg-Vorpommern lässt bei der Krankenhausreform nicht locker: Das Bundesland will morgen den Vermittlungsausschuss zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) anrufen – und ist damit offenbar ohne weitere Mitstreiter aus den anderen 15 Landesregierungen.

Wie es aus Kreisen des Bundesrates verlautete, wollen die meisten anderen Länder – ganz gleich ob SPD- oder CDU-geführt, nach Vorlage einer Protokollnotiz der Bundesregierung gestern den Vermittlungsausschuss nicht mehr anrufen.

Darin hatte die Bundesregierung angekündigt, besonders beim Streitpunkt über die Pflegepersonaluntergrenzen die Auswirkungen auf die Leistungsgruppenzuteilung „regelmäßig und in enger Abstimmung mit den Ländern zu evaluieren.“

Zudem will die Bundesregierung „untersuchen lassen, welche praktischen Hindernisse die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen – trotz vollständiger Personalkostenfinanzierung in Krankenhäusern – erschweren sowie ob und wie sich die aus Sicht der Bundesregierung bislang unzureichende Erfüllungsquote perspektivisch erhöhen lässt.“ Beide Untersuchungen können zu gesetzlichen Änderungen führen – allerdings erst in einigen Jahren.

In den vergangenen Tagen hatten mehrere Bundesländer – darunter Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Schleswig-Holstein und Bayern – in mehreren Schreiben auf Veränderungen an dem vom Bundestag bereits Anfang März beschlossenen Gesetz gedrängt.

Aus dem Bundestag gab es dazu eine klare Absage: „Nachverhandlungen gibt es nicht. Ich erwarte, dass politisch geeinte Prozesse Bestand haben – alles andere würde Vertrauen in Verlässlichkeit untergraben“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christos Pantazis im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt.

Für die Sitzung morgen im Bundesrat sind neun Rednerinnen und Redner angekündigt. Darunter sind unter anderem Kritikerinnen wie Stefanie Drese (SPD) aus Mecklenburg-Vorpommern, Judith Gerlach (CSU) aus Bayern, Kerstin von der Decken (CDU) aus Schleswig-Holstein und der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD). Auch Bundesministerin Nina Warken (CDU) wird zu ihrer Reform sprechen.

Umfangreiche Änderungen aus dem Nordosten

Die Kritikpunkte aus Mecklenburg-Vorpommern, die aus der Sicht der Landesministerin für einen Vermittlungsausschuss sprechen, sind umfangreich: So solle die geplante Definition von Fachkrankenhäusern nicht durch die „Selbstverwaltungsorgane auf Bundesebene“ erfolgen, sondern wie in einem vorherigen Entwurf der Bundesregierung erhalten bleiben. Die Beibehaltung der Definition von Fachklinken (künftig Level F) war besonders den Bundestagsabgeordneten aus Bayern wichtig - die nun vom Bundestag abgestimmte Formulierung, die Selbstverwaltung solle den Rahmen festlegen, war ein Teil der Einigung zwischen den Fraktionen und den Ländern.

Zweiter Kritikpunkt sind die Regelungen zu den Belegärzten, die nach Lesart mehrerer Länder nicht mehr auf die Zahl der Fachärzte in den Leistungsgruppen angerechnet werden könnten. Auch Niedersachsen hatte bis zuletzt bei dem Punkt Klarstellungen vom Bund gefordert – diese aber bislang nicht bekommen.

Des Weiteren sieht sich Mecklenburg-Vorpommern bei der geplanten Berechnung von Mindestvorhaltezahlen deutlich benachteiligt. „Die Vorgabe bundeseinheitlicher Mindestvorhaltezahlen geht zulasten der Bevölkerung in dünn besiedelten Gebieten.“

Befürchtet wird, dass das geplante Verfahren zur Ermittlung der Mindestvorhaltezahlen durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nicht ausreichend die Basis- und Notfallversorgung in der ländlichen Bevölkerung berücksichtigt.

Auch möchte Mecklenburg-Vorpommern deutlich länger als bislang vorgesehen die Leistungsgruppen ohne das „Einvernehmen“ mit den Krankenkassen an die einzelnen Klinikstandorte zuweisen können.

Im Gesetz ist festgehalten, dass die Bundesländer bis Ende 2026 Leistungsgruppen ohne Veto der Krankenkassen zuweisen können. „Diese Frist ist jedoch insbesondere für ländlich geprägte Länder nicht sinnvoll nutzbar, da bei der Beurteilung von Ausnahmen zwingend die Mindestvorhaltezahlen berücksichtigt werden müssen, die jedoch erst wenige Tage vorher (am 12. Dezember 2026) verkündet werden sollen“, heißt es in der Begründung für einen Vermittlungsausschuss.

Diese Punkte – sowie etwa fünf weitere Forderungen – gibt es auch noch mal in Form eines Antrages an das Bundesratsplenum, den ebenso Mecklenburg-Vorpommern gestellt hat. Auch damit soll die Kritik an dem Bundesgesetz noch einmal deutlich gemacht werden.

bee

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