Krankenhausreform: Bundesregierung legt Erklärung gegen Ländereinwände vor

Berlin – Die Nerven im Vorfeld der für Freitag geplanten Bundesratssitzung zur Krankenhausreform liegen blank. Trotz der Einigung zwischen Bund und Ländern Ende Februar und dem Beschluss durch den Bundestag von Anfang März gibt es nun seit einigen Tagen wieder offene Fragen bei der Novelle.
Die Länder fordern von der Bundesregierung die Rücknahme oder Überprüfung einiger zentraler Reformbausteine. Damit geht es vor allem um eine Änderung bei den Pflegepersonaluntergrenzen sowie um das Pflegebudget im Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG).
Die Bundesregierung hat am späten Nachmittag für das Thema Pflegepersonaluntergrenzen einen ersten Entwurf einer Protokollerklärung vorgelegt, in dem sie die Auswirkungen der Personaluntergrenzen „regelmäßig in enger Abstimmung mit den Ländern evaluieren“ wolle. Weitere Zugeständnisse gibt es dem Dokument zufolge, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, zunächst nicht.
Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion hatte vor der Vorlage dieser Protokollerklärung erklärt: „Nachverhandlungen gibt es nicht. Ich erwarte, dass politisch geeinte Prozesse Bestand haben – alles andere würde Vertrauen in Verlässlichkeit untergraben“, sagte Christos Pantazis im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt.
Am 25. Februar habe es den gemeinsamen Beschluss von Ländern, den Fraktionen von CDU und SPD sowie dem Bund gegeben, erklärte Pantazis. „Die Länder haben dem Kompromiss als Gesamtpaket zugestimmt - auch mit Blick darauf, einen Vermittlungsausschuss zu vermeiden.“ An der Sitzung nahmen alle Landesminister teil, die jetzt Kritik äußern.
Dazu zählen der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD), gleichzeitig diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), und Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).
Philippi sagte in den vergangenen Tagen, sein Ziel sei weiterhin, einen Vermittlungsausschuss zu verhindern. Er fordert daher eine entsprechende ausführliche Protokollerklärung von der Bundesregierung, die dem Beschluss übermorgen im Bundesrat beigefügt wird. Weitgehende Zugeständnisse legt die Bundesregierung nun offenbar nicht vor.
Laumann hatte am vergangenen Montag mit den drei Ministerkolleginnen aus Hessen, Bayern und Schleswig-Holstein zusätzlich einen Brief an Bundesministerin Nina Warken (CDU) geschrieben, in dem sie auch für weitreichende Änderungen an den Untergrenzenvorgaben bei der Zuteilung von Leistungsgruppen werben. Einen Vermittlungsausschuss müsse es „eigentlich“ geben, sie halten dies jedoch für „nicht zweckmäßig“, heißt es in einem Schreiben, das das Deutsche Ärzteblatt einsehen konnte.
Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits im Gesundheitsausschuss des Bundesrates für die Anrufung des Vermittlungsausschusses votiert, Sachsen ebenso. Die beiden Länder haben zusammen sieben Stimmen, eine absolute Mehrheit für solch ein Votum liegt bei 35.
Bei dem Beschluss hatten sich Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen-Anhalt enthalten. Der neue Brandenburgische Gesundheitsminister René Wilke (SPD) erklärte heute, sein Land wolle nicht für einen Vermittlungsausschuss stimmen. Auch die Hamburger Senatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) hatte sich vergangene Woche auf dem DRG-Forum gegen ein solches Votum ausgesprochen.
Streit um Pflegepersonaluntergrenzen
Im Mittelpunkt des erneuten Streits steht der Änderungsantrag 39, der eine Verschärfung der bisherigen Regelungen zu den Pflegepersonaluntergrenzen beinhaltet. Demnach müssen Kliniken für jede Leistungsgruppe nachweisen, dass die Erfüllung der „Pflegepersonaluntergrenzen im Monatsdurchschnitt in allen pflegesensitiven Bereichen, die an dem jeweiligen Krankenhausstandort ermittelt wurden“, gewährleistet ist. Die Länder beklagen eine Verschärfung, auch gegenüber den Regelungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) der Ampelkoalition.
Der Vorwurf, dieser Änderungsantrag sei spät in die Absprachen mit aufgenommen worden, wies SPD-Bundestagsabgeordneter Pantazis zurück: „Die Änderungen waren frühzeitig Bestandteil der Beratungen. Unser Ziel ist klar: Mindeststandards in der Pflege sichern - das ist eine Frage der Patientensicherheit“, sagte er dem Deutschen Ärzteblatt.
Pantazis betonte, dass die Krankenhäuser einen langen Zeitraum hätten, das notwendige Personal zu gewinnen. Er verwies auch auf die gestiegene Zahl der Beschäftigen im Krankenhaus sowie auf die deutlich gestiegenen Kosten des Pflegebudgets, die in den vergangenen Wochen diskutiert wurden.
Und weiter: „Die Leistungsgruppen greifen teilweise ab 2028. Zugleich gibt es Übergangs- und Ausnahmeregelungen, die bis 2034 Zeit geben, Personal aufzubauen“, erklärte Pantazis. Auch der Verweis auf 50 Prozent der Kliniken, die das Personal nicht habe, ärgert ihn: „Wenn nun darauf verwiesen wird, dass ein erheblicher Teil der Kliniken die Voraussetzungen aktuell nicht erfüllt, stellt sich die Frage, wie die Länder ihrer Verantwortung für Patientensicherheit gerecht werden.“
Die Länderministerinnen und -minister sehen das anders: So habe der GMK-Vorsitzende Philippi in einem Schreiben an Bundesministerin Warken vergangene Woche darauf hingewiesen, dass durch die Regelung nun „eine Vielzahl der Gutachten des Medizinischen Dienstes negativ würden“, heißt es aus seinem Ministerium.
Es könne dann „keine reguläre Leistungsgruppenzuweisung erfolgen, sondern es müssten umfassende Ausnahmen angewendet werden“. Ausnahmen, die aber das KHAG über einen längeren Zeitraum möglich machen. Das betont nun auch die Bundesregierung in der Protokollerklärung: "Der Bundesregierung ist es ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass bei Unterschreitung der Pflegepersonaluntergrenzen die Ausnahmeregelungen zur Leistungsgruppenzuweisung trotz nicht erfüllter Qualitätskriterien gelten." Somit sei auch eine Sicherstellung der Versorgung möglich.
In dem Brief artikulieren die vier CDU-geführten Landesministerien aus NRW, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein, dass die vorgesehene Regelung deutlich über das Abgesprochene hinaus gehe: „Wenn ein Krankenhaus in nur einem seiner pflegesensitiven Bereiche im Monatsschnitt die Pflegepersonaluntergrenzen nicht eingehalten hat, kann das Krankenhaus insgesamt keine Leistungsgruppe erhalten“, heißt es in dem Schreiben an Warken.
Nach der Aussage der Minister Laumann, Diana Stolz (Hessen), Judith Gerlach (Bayern) und Kerstin von der Decken (Schleswig-Holstein) „zöge diese Regelung zum einen fundamentale Verwerfungen in der Versorgungslandschaft nach sich.“ Auch die vier Minister gehen davon aus, dass 50 Prozent der Kliniken betroffen sein könnten.
Ebenso wie Philippi wollen die vier CDU-Ministerinnen und -Minister aber keinen Vermittlungsausschuss: „In Hinblick darauf, dass die Krankenhausstrukturreform nun zügig umgesetzt werden muss, halten wir dies jedoch für nicht zweckmäßig“, schreiben sie an Warken. Daher fordere man eine „schnellstmögliche Korrektur“ dieser Änderung „durch eine verbindliche Protokollerklärung der Bundesregierung“, damit die Regelung aus Änderungsantrag 39 nicht in Kraft tritt.
Für den gesundheitspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfaktion ist das aber keine Option. Er hoffe, dass die Bundesregierung keine solche deutliche Erklärung abgibt. „Die Pflegepersonaluntergrenzen sind ein zentraler Hebel für die Transformation der Krankenhauslandschaft. Genau das war Ziel der Reform: Qualität stärken und Versorgung nachhaltig neu aufstellen.“
Forderungen nach Änderungen auch bei Belegärzten
Während aus der CDU diese eine Forderung an Warken herangetragen wird, adressiert GMK-Vorsitzender Philippi noch weitere Änderungswünsche an das Bundesgesundheitsministerium (BMG): So müsse es bei den Regelungen zu Belegärzten Veränderungen geben.
Der Medizinische Dienst prüft für die Leistungsgruppen die Anwesenheiten von Fachärzten im Regel-, Schicht- und Bereitschaftsdienst sowie in der Rufbereitschaft. Belegärzte fallen damit nicht in die Zählung für Fachärzte in den Leistungsgruppen – da sie nicht im Regeldienst im Krankenhaus anwesend sind sondern in der Zeit in ihrer Praxis.
Auch will Philippi Änderungen beim Pflegebudget erreichen, die auch kurzfristig ins Gesetz gekommen waren. Auch der Katholische Krankenhausverband bezeichnete diese Änderungen bei der Zuweisung von Aufgaben als „realitätsfremd“.
Diese zwei weitere Forderungen hat die Bundesregierung in ihrer Protokollerklärung nun nicht aufgenommen. Ab heute gibt es in verschiedenen Formaten reguläre Vorbereitungssitzungen zum Bundesratsplenum am Freitag. Donnerstagabend ist das reguläre „Kamingespräch“ mit den 16 Regierungschefs. Allerdings kann jedes Bundesland am Freitag noch spontan entscheiden, das bisherige Votum zu verändern.
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