Kabinett verlängert erleichterte Einreise von Arbeitskräften aus dem Westbalkan

Berlin – Das Bundeskabinett hat gestern einer Verlängerung der sogenannten Westbalkanregelung um drei weitere Jahre zugestimmt. Dadurch können Staatsangehörige der Länder Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien auch weiterhin unabhängig von einer formalen Qualifikation zur Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen.
Voraussetzung ist, dass die Betreffenden einen Arbeitsvertrag in Deutschland vorlegen können, dass ihre Beschäftigungsbedingungen gleichwertig mit denen in Deutschland sind und dass für die betreffende Stelle keine Arbeitskraft aus Deutschland oder der Europäischen Union zur Verfügung steht. Die Vorrangprüfung wird von der Bundesagentur für Arbeit vorgenommen.
Die in der Beschäftigungsverordnung enthaltene Westbalkanregelung trat im Jahr 2016 in Kraft. Sie ist bis Ende dieses Jahres befristet. Das Bundesarbeitsministerium will die Regelung nun verlängern, weil sie intensiv genutzt worden sei.
„Auch die Ergebnisse einer Evaluierung durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sind positiv“, schreibt das Ministerium. 58 Prozent der Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten seien als Fachkräfte, Spezialisten oder Experten beschäftigt. Viele dieser Arbeitskräfte arbeiteten in der Pflege.
Höchstgrenze von 25.000 Visa
Die Neuregelung sieht eine Höchstgrenze von 25.000 Visa pro Jahr vor. „Die Höhe des Kontingents orientiert sich am Bedarf der inländischen Wirtschaft und der Leistungsfähigkeit der Auslandsvertretungen“, heißt es in der Verordnungsbegründung dazu.
Genaue Prognosen zum konkreten Bedarf an Arbeitskräften aus dem Westbalkan seien aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie derzeit nicht möglich. Das Niveau des Jahres 2019 werde allerdings voraussichtlich nicht erreicht werden.
25.000 ausgestellte Visa wären 90 Prozent der im vergangenen Jahr erteilten Bescheinigungen. „Das Auswärtige Amt und die Bundesagentur für Arbeit haben ausreichend Ressourcen zur Bearbeitung des Kontingents“, schreibt das Ministerium.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) begrüßt die Entscheidung des Kabinetts. „Ohne ausländische Pflegekräfte können wir unseren Bedarf nicht decken“, betonte bpa-Präsident Bernd Meurer. Er kritisiert allerdings die Kontingentierung auf 25.000 Fachkräfte.
„Zur Sicherung der Versorgung müssen wir unseren Personalbedarf decken können. Eine Beschränkung ist hierfür kontraproduktiv, weil unbesetzte Stellen nichts anderes bewirken als fehlende Versorgung für pflegebedürftige Menschen“, sagte Meurer.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländische Pflegekräfte (BAGAP) sieht die Entscheidung positiv. Die Balkanregelung zu verlängern, sei wichtig, um die erleichterte Zuwanderung aus diesen Ländern weiter zu ermöglichen, erklärte BAGAP-Sprecherin Isabell Halletz.
Allerdings sei es unverständlich, weshalb künftig eine Begrenzung auf 25.000 Personen und nur eine Verlängerung um drei weitere Jahre vorgenommen werde, meinte auch sie. Es sei fatal, die Zuwanderung aus den Balkanländern per Gesetz einzuschränken.
Der Bundesrat muss der neuen Regelung noch zustimmen. Die Vorlage an den Bundesrat ist für den Herbst 2020 vorgesehen. Die Regelung soll nach der Zustimmung des Bundesrates zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
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