Verbesserungen für entsandte EU-Arbeitnehmer beschlossen

Berlin – Beschäftigte, die für einen ausländischen Arbeitgeber in Deutschland arbeiten, müssen grundsätzlich den gleichen Lohn und die gleichen Rechte wie ihre deutschen Kollegen erhalten. Dieses Ziel verfolgt die reformierte Arbeitnehmer-Entsende-Richtlinie der EU, deren Umsetzung der Bundestag gestern Abend beschlossen hat.
Aus dem EU-Ausland entsandte Arbeitnehmer haben demnach nicht mehr nur Anspruch auf Mindestlohn, sondern auf den Tariflohn aus bundesweiten, allgemeinverbindlichen Tarifverträgen sowie auf Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Gefahrenzulagen. Zuschüsse für Unterbringung und Verpflegung dürfen zudem nicht mehr vom Mindestlohn abgezogen werden.
Das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ werde dadurch gestärkt, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Nach dem Bundestag muss allerdings auch noch der Bundesrat zustimmen, bevor die Neuregelung in Kraft treten kann.
Nach Ablauf von zwölf Monaten gelten demnach für Beschäftigte aus dem EU-Ausland in Zukunft grundsätzlich alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen. Die Neuregelung umfasst auch Mindestanforderungen an die Unterkünfte für auswärtige Arbeitnehmer. Um die Vorschriften besser kontrollieren zu können, werden außerdem 1.000 zusätzliche Stellen beim Zoll eingerichtet.
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