Kammer Hessen will Qualifikation ärztlicher Transplantationsbeauftragter sicherstellen
Bad Nauheim – Laut Transplantationsgesetz muss künftig jedes Krankenhaus, an dem Spenderorgane entnommen werden, mindestens einen ärztlichen Transplantationsbeauftragten benennen. Um die erforderliche Qualifikation für diese Position zu definieren, hat die Landesärztekammer Hessen den Krankenhausausschuss beauftragt, gemeinsam mit der „Kommission Transplantation und Organspende“, entsprechende Empfehlungen auszuarbeiten. Diese sollen zudem auch Vorschläge für vertragliche Regelungen, Fortbildungsfreistellungen und Inhalte enthalten.
Transplantationsbeauftragte sollen als Verbindungsglied zwischen Krankenhaus und Koordinierungsstelle der Deutschen Stiftung Organtransplantation dafür sorgen, dass die Klinik ihren Aufgaben aus dem Transplantationsgesetz gerecht wird. Zudem gehören die Unterstützung des Krankenhauspersonals in Fragen der Organspende sowie die Angehörigenbetreuung zum Aufgabenspektrum der Transplantationsbeauftragten.
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