Ärzteschaft

Kammer Niedersachsen warnt vor Kürzungen bei der Prävention

  • Dienstag, 29. September 2026
/Deemerwha studio, stock.adobe.com
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Hannover – Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen kritisiert, dass der Gesetzgeber im Zuge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes Untersuchungen zur Früherkennung und Vorsorge ab 2027 budgetiert will. „Wer Früherkennung fördern will, darf sie nicht deckeln“, heißt es in einer Resolution der Kammerversammlung Ende September. 

„Unser Ziel muss sein, Krankheiten zu verhindern. Wir brauchen daher nicht weniger Prävention, sondern im Gegenteil mehr Angebote und größere Unterstützung für Vorsorgemaßnahmen, denn Prävention ist eine der entscheidenden Zukunftsaufgaben der Medizin“, erläuterte die Kammerpräsidentin Marion Charlotte Renneberg die Forderung der Kammerversammlung.

Das Gesetz sieht vor, zahlreiche Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen ab 2027 zu budgetieren. Dazu gehören die Kinder- und Jugenduntersuchungen, die Krebsfrüherkennung von Darm, Lunge, Brust, Gebärmutterhals, Prostata und Haut sowie die Gesundheitsuntersuchung. Die Mitglieder der Kammerversammlung sehen darin eine deutliche Schwächung der Prävention: „Damit wird jede zusätzliche Früherkennungsuntersuchung für die Praxis zum Verlustgeschäft. Die Folge ist absehbar: Wartezeiten wachsen, Kapazitäten werden abgebaut“, heißt es in der Begründung zur Resolution.

Diese fordert den Bundesgesetzgeber daher auf, alle gesetzlichen Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen dauerhaft extrabudgetär zu vergüten und dies im Gesetz ausdrücklich festzuschreiben. Die Niedersächsische Landesregierung fordern die Delegierten auf, sich dafür im Bundesrat einzusetzen. 

Außerdem sollte der Bewertungsausschuss laut der Kammerversammlung die im Gesetz vorgesehene Öffnungsklausel für Leistungen mit nachweislich hohem Nutzen für Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit auf die genannten Leistungen anwenden und so ebenfalls sicherstellen, dass diese vollständig extrabudgetär vergütet werden. 

„Früherkennung ist keine Ausgabe, die man zur Beitragsstabilisierung kürzen kann, sondern die Voraussetzung dafür“, heißt es in der Begründung zur Resolution. Sie erkenne Entwicklungsstörungen bei Kindern, bevor sie sich verfestigten, und entdecke Karzinome in frühen, heilbaren Stadien oder verhindere sie durch die Entfernung von Vorstufen. „Die Budgetierung spart heute wenig und kostet morgen viel: teure Therapien fortgeschrittener Erkrankungen, Arbeitsunfähigkeit und vermeidbares Leid“, so die Kammerversammlung.

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