Kammern klagen gegen Ausbildungsfonds in Bremen

Bremen – Mehrere Kammern, darunter die Ärztekammer Bremen (AEKHB), klagen gegen den Ausbildungsfonds in Bremen. Die Verhandlung begann heute vor dem Staatsgerichtshof.
Das Gericht soll prüfen, ob das im März verabschiedete Gesetz mit der Landesverfassung vereinbar ist. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Jusos organisierten vor Verhandlungsbeginn eine Kundgebung.
Die Handels-, Handwerks-, Zahnärzte-, Apotheker- und Ärztekammer sowie die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen klagen dagegen. Aus ihrer Sicht überschreitet das Land mit dem Ausbildungsfonds seine Kompetenz. Das Gesetz löse nicht das Fachkräfteproblem, sondern bringe nur eine zusätzliche finanzielle und bürokratische Belastung.
Bremen will mit dem Gesetz Ausbildungsbetriebe unterstützen und dem angespannten Ausbildungsmarkt entgegenwirken. Ab Anfang nächsten Jahres sollen alle Unternehmen in Bremen eine Abgabe zahlen. Aus dem Fonds sollen Ausbildungsbetriebe einen Ausgleich für die Ausbildungskosten erhalten. Außerdem sollen mit dem Geld unter anderem Weiterbildungen für Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Sprachkurse finanziert werden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: