Ärzteschaft

Ärztekammer Bremen schließt sich Normenkontrollklage an

  • Donnerstag, 9. November 2023
/weyo, stock.adobe.com
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Bremen – Die Ärztekammer Bremen schließt sich der Normenkontrollklage der Handelskammer Bremen ge­gen das Gesetz zur Errichtung des Ausbildungsunterstützungsfonds im Land Bremen an. Das hat die Dele­gierte­n­versammlung der Ärztekammer einstimmig beschlossen.

Die Delegierten wollen damit auch ein politisches Zeichen setzen und ihren Unmut über den Fonds zum Ausdruck bringen.

„Der Fonds setzt an der falschen Stelle an“, sagte Johannes Grundmann, der Präsident der Ärztekammer Bremen. Gerade niedergelassene Ärztinnen und Ärzte seien überaus engagiert in der Ausbildung und böten zahlreiche Ausbildungsplätze.

„Es gibt aber immer weniger Bewerberinnen und Bewerber, die die anspruchsvollen Voraussetzungen der Ausbildungsberufe im Gesundheitswesen erfüllen können“, so Grundmann weiter.

Die Delegierten befürchteten, dass man mit dem Fonds einen neuen Verwaltungsapparat und vor allem Maß­nahmen finanziert, die die fehlende Ausbildungsreife kompensieren. „Der Fonds hat keine Lösung für das Fachkräfteproblem, belastet aber die ausbildungswilligen Ärztinnen und Ärzte zusätzlich finanziell“, erklärte Grundmann.

Die Ausbildungszahlen in den Arztpraxen sind seit Jahren kontinuierlich hoch. So sind 2022 in Bremen 189, in Bremerhaven 53 Ausbildungsverträge geschlossen worden.

„Unsere Kammermitglieder bilden junge Menschen auf hohem Niveau aus und sorgen so selbst für ihre dringend benötigten Fachkräfte“, sagt Johannes Grundmann. „Es wäre sehr bedauerlich, wenn das Land Bremen dieses Engagement durch den überflüssigen Ausbildungsfonds ausbremst.“

Die Bremer Bürgerschaft hatte im März 2023 einen Ausbildungsfonds beschlossen, in den ab 2025 alle Bre­mer Betriebe gestaffelt einzahlen sollen, um ausbildende Unternehmen zu unterstützen.

Die Handelskammer Bremen, die Arbeitgeberseite der Handwerkskammer, die Hanseatische Rechtsanwalts­kammer, die Apothekerkammer Bremen und die Zahnärztekammer Bremen hatten im Juli im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens beim Staatsgerichtshof gemeinsame Klage eingereicht. Dieser Klage hat sich die Ärztekammer Bremen nun angeschlossen.

may/EB

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