Finanzkommission empfiehlt kostendämpfende Anpassungen bei DiGA-Regelungen

Berlin – Bei den Regelungen zu den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sollten den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit zufolge diverse kostendämpfende Anpassungen erfolgen. Das ist dem 483-Seiten starken Report zu entnehmen, der vergangene Woche in Berlin vorgestellt worden ist.
Das Deutsche Ärzteblatt berichtete über die wichtigsten Vorschläge und analysiert den Report weiter. Empfehlungen gibt es unter anderem auch zu, Kosten bei Impfstoffen, dem Krankengeld und Arbeitsunfähigkeitsregelungen.
Die Kommission plädiert bei den DiGA beispielsweise für die Streichung der initialen Preisfreiheit sowie für die Einführung von Zuzahlungen durch die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
In ihrem Bericht verweisen die Kommissionsmitglieder dazu darauf, dass die Ausgaben der GKV für DiGA seit ihrer Erstattungsfähigkeit insgesamt stark gestiegen sind. Diese kletterten von 21 Millionen Euro im Jahr 2021 auf 170 Millionen Euro in 2025.
Unter anderem sollten laut Kommission deshalb die bestehenden Erprobungsregelungen gestrichen und durch eine Nutzenbewertung analog zum AMNOG-Verfahren bei Arzneimitteln ersetzt werden. Das Ergebnis der Nutzenbewertung sei dann maßgeblich für den Erstattungsbetrag. Außerdem soll zwei Jahre nach der Aufnahme in die Erstattungsfähigkeit eine Kosten-Nutzen-Bewertung durchgeführt werden, welche die Basis einer erneuten Preisfindung ist.
Zudem soll die Erstattung von DiGA erst nach der Vereinbarung des Erstattungsbetrags beginnen. „Der schnelle Zugang, der mit der initialen Preisbildung erwirkt wird, ist für DiGAs nicht bedarfsnotwendig“, so die Kommission.
Bezüglich der empfohlenen Zuzahlungen sind aus Sicht der Experten zwei Optionen denkbar. Möglich wären demnach Zuzahlungen für DiGA durch die GKV-Versicherten in Form von zehn Prozent des Preises. Alternativ dazu spricht sich die Kommission für eine Zuzahlungslösung ähnlich wie für Heilmittel und medizinische Behandlungspflege aus – dies wären zehn Prozent des Preises plus 15 Euro pro Verordnung beziehungsweise Folgeverordnung.
Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) sieht die Kommissionsempfehlungen kritisch. Die Vorschläge hätten sowohl mit der Einschränkung der Erstattung im ersten Jahr als auch mit den vorgeschlagenen Zuzahlungen das Potenzial, den DiGA-Markt „nachhaltig“ zu schädigen. „Damit wäre auch die Etablierung digitaler Therapien gefährdet, vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels ein fataler Schritt in die falsche Richtung“, so der Verband.
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