Kassen: Psychotherapeuten können auf 190.000 Euro Jahresumsatz kommen

Berlin – Ab dem 1. April bekommen Psychotherapeuten eine geringere Vergütung. Die Fachgruppe protestiert dagegen, seit der Erweiterte Bewertungsausschuss Mitte März diese Entscheidung gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gefällt hat. Der GKV-Spitzenverband legte heute nochmal mit einem Erklärungsversuch nach. Die Berechnungen bleiben nicht unwidersprochen.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte entschieden, dass die Honorare für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April um 4,5 Prozent abgesenkt werden. Gleichzeitig werden die sogenannten Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält es nach den bisher bekannten Daten für realistisch, dass der Beschluss zu einer Absenkung des durchschnittlichen Honorars der Psychotherapeuten in Höhe von 3,5 Prozent führen wird. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbands wird daraus eine Absenkung um 2,3 Prozent.
Das Honorar für eine Stunde Einzeltherapie wird demnach ab dem 1. April bei 114,54 Euro liegen. Gruppentherapien werden höher vergütet. Wer seinen Versorgungsauftrag zu mindestens 50 Prozent erfüllt, erhält einen Strukturzuschlag. Dieser wurde rückwirkend zum 1. Januar um 14,25 Prozent auf bis zu 18.000 Euro erhöht. „Daraus ergibt sich eine absolute Absenkung bei Vollzeittätigkeit um lediglich 2,3 Prozent“, so der Kassenverband.
Dieser sagt, niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verdienten „weiterhin gut“ und rechnet das vor. So sollen Psychotherapeuten auch nach der Absenkung der Bewertungen bei Vollauslastung einen Jahresumsatz von mehr als 190.000 Euro erzielen können. Die Kassen legen für die „Vollauslastungshypothese“ 36 Therapiestunden (Gesprächsleistungen) pro Woche bei 43 Wochen im Jahr zugrunde.
Als Einkommen übrig bleiben den Psychotherapeuten davon rund 150.000 Euro Gewinn – bei etwa 40.000 Euro durchschnittlichen Betriebsausgaben einer vollausgelasteten Praxis. Davon müssen sich Psychotherapeuten etwa krankenversichern, für das Alter vorsorgen sowie Einkommenssteuern zahlen.
Zusätzlich gibt es den Kassen zufolge einen Strukturzuschlag von bis zu 18.000 Euro für eine Bürokraft oder personelle Unterstützung. Dieser Zuschlag wird ab einem Tätigkeitsumfang von mehr als 50 Prozent automatisch, ohne Antragstellung und ohne Nachweis ausgezahlt.
In der Realität verdienen Psychotherapeuten zumeist deutlich weniger. Das liegt aus Sicht der Krankenkassen aber daran, dass nur wenige Psychotherapeuten tatsächlich Vollzeit arbeiten. „Der Anteil der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die nur einen hälftigen oder noch geringeren Tätigkeitsumfang wahrnehmen, liegt bei 72 Prozent“, betonte der GKV-Spitzenverband.
Bei den übrigen Arztgruppen liege dieser Wert zusammengenommen bei zwölf Prozent. Somit stellten Psychotherapeuten, die eine Praxis führten, GKV-Versicherten im Durchschnitt erheblich weniger Behandlungszeit zur Verfügung als Praxisinhaber anderer Arztgruppen.
BPtK spricht von theoretischem Modell
Die Bundespsychotherapeutenkammer lässt die Zahlen nicht unkommentiert. Bei der Rechnung handele es sich „um ein theoretisches Modell“, das in Anlehnung an ein Berechnungsmodell des Bundessozialgerichts (BSG) von einer psychotherapeutischen Musterpraxis mit einer maximalen Auslastung bis an die Belastungsgrenze ausgehe, sagte eine BPtK-Sprecherin dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage.
Konkret bedeute dies, dass diese Praxis in 43 Arbeitswochen durchschnittlich 36 genehmigungspflichtige Therapiesitzungen erbringe. Psychotherapeutische Nebenleistungen wie probatorische Sitzungen, psychotherapeutische Gespräch (Zehn-Min.-Ziffer), Berichte an den Gutachter, biografische Anamnese, Testdiagnostik – die teils zwingend erforderlich seien –, kämen als Arbeitszeit in der unmittelbaren Patientenversorgung noch hinzu.
„Im Ergebnis sind zwischen 52 und 55 Arbeitsstunden erforderlich, um auf der Basis der seit 1. Januar 2026 bestehenden Vergütung genehmigungspflichtiger Leistungen Einnahmen von rund 190.000 Euro zu erwirtschaften“, betonte die BPtK-Sprecherin. Die Berechnung der Praxiskosten in Höhe von rund 39.000 Euro sei auf der Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für 2023 nachvollziehbar.
Der Bundespsychotherapeutenkammer zufolge liegt der Anteil der psychotherapeutischen Praxen mit einem Umsatz von 190.000 Euro oder mehr bei lediglich zwei bis fünf Prozent. Etwa 22 Prozent hätten im Jahr 2023 einen Jahresumsatz von mehr als 127.000 erzielt.
Daten des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) zufolge habe der Jahresüberschuss über alle Psychotherapeuten im Jahr 2022 86.900 Euro bei durchschnittlichen Einnahmen in Höhe von 121.000 Euro und Betriebskosten in Höhe von 34.200 Euro betragen.
Auch die Kritik an zu wenig Stunden in der Patientenversorgung lässt die Kammer nicht stehen. Demnach beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit über alle psychotherapeutischen Praxen hinweg trotz des stark gewachsenen Anteils an Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit hälftigem Versorgungsauftrag 37 Arbeitsstunden.
„Davon durchschnittlich 23 Stunden als Therapiestunden im unmittelbaren Patientenkontakt. Der durchschnittliche Ertrag je Arbeitsstunde beläuft sich bei Psychotherapeuten auf circa 52 Euro und liegt damit bei nur der Hälfte des durchschnittlichen Ertrags je Arbeitsstunde der Vergleichsarztgruppe aus der wohnortnahen Versorgung“, so die Kammersprecherin.
Seit der Bedarfsplanungsreform im Jahr 2013 ist die Anzahl der Psychotherapeuten mit GKV-Zulassung um etwa 64 Prozent von 25.622 auf 41.937 (Stand 2025) angestiegen, wie die Kassen betonten.
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