Psychotherapeuten demonstrieren in Bremen gegen Honorarkürzung

Bremen – Etwa eintausend Menschen haben in Bremen gegen eine Honorarkürzung für Psychotherapeuten demonstriert. Grund ist die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Absenkung zum 1. April um 4,5 Prozent. Gleichzeitig werden allerdings die Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben.
Die Psychotherapeuten verschafften sich mit Schildern wie „Sparen an der Psyche? Die teuerste Fehlentscheidung des Jahres“, „Psychotherapie wirkt! Kürzungen nicht!!!“ oder „Warnung! Psyche braucht Platz! Kein Spar-Diktat“ Luft.
Es sei ein „dramatisches Signal“ für sie als Privatperson, aber auch für die Gesellschaft, sagte die Psychologische Psychotherapeutin Lisa Brakelmann aus Wedemark dem NDR. Sie betonte die schwierige Botschaft dahinter, „was Psyche überhaupt bedeutet, und was es Wert ist“.
Die Psychotherapeutin Julia Neufeld-Becker aus Barntrup bezeichnete es in der NDR-Sendung „Hallo Niedersachsen“ als „Frechheit“, ihr quasi vorzuschreiben, dass sie die Privaten bevorzugen solle. „Das will ich einfach nicht so mitmachen“, betonte sie.
Es werde dazu führen, dass Leute vielleicht im Zweifelsfall mehr Privatpatienten nähmen oder sich doch in eine andere Richtung orientierten – wieder in Richtung Anstellung, sagte der Psychotherapeut Fritz Weiß aus Göttingen. „Das wird die Wartezeiten erhöhen und damit auch die Versorgung verschlechtern“, sagte er.
Längere Wartezeiten befürchtet auch die Niedersächsische Psychotherapeutenkammer. „Es könnte auch sein, dass mehr entscheiden, private Patienten zu behandeln, weil dort die Honorare dann besser sind – zum Nachteil der gesetzlichen Versicherten“, sagte deren Präsidentin Kristina Schütz dem NDR.
Die Kritik ebbt auch weiterhin von Ärzten und Psychotherapeuten nicht ab. Der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD) bewertet die Entscheidung als „gesundheitspolitisch hochproblematisch“.
„Es handelt sich nicht um eine fachliche Nuance, sondern um einen grundlegenden Konflikt in der ambulanten Versorgung“, sagte der BVSD-Vorsitzende Joachim Nadstawek. Eine stabile ambulante Versorgung erfordere Verlässlichkeit, wirtschaftliche Tragfähigkeit und politische Verantwortung. Der BVSD fordert die Verantwortlichen auf, diesen Beschluss zu korrigieren und die Versorgung insbesondere chronisch kranker Menschen nicht weiter zu gefährden.
„Psychotherapie ist kein Luxus, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung. Wer hier kürzt, gefährdet nicht nur die Existenz der Praxen, sondern auch die Stabilität unserer Gesellschaft insgesamt“, sagte heute auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, Stefan Windau.
Der GKV-Spitzenverband argumentiert hingegen, dass eine Absenkung des Honorars um zehn Prozent angemessen gewesen wäre. Grund sei der gesetzlich vorgesehene Honorarvergleich mit Vergleichsgruppen aus der Ärzteschaft. Dieser habe gezeigt, dass die niedergelassenen Psychotherapeuten mit einer eigenen Praxis in den vergangenen Jahren überproportionale Honorarerhöhungen erhalten hätten.
Der Kassenverband spracht von einem „angemessenen Kompromiss“. Durch die Erhöhung der Strukturzuschläge gehe es rechnerisch um eine Absenkung in Summe von 2,3 Prozent für das laufende Jahr, weil die Strukturzuschläge rückwirkend zum 1. Januar angehoben würden, die Absenkung aber für den 1. April vorgesehen sei.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die im Erweiterten Bewertungsausschuss gegen die Kürzungen gestimmt hatte, hatte am vergangenen Freitag eine Klage gegen die Kürzungen angekündigt. Diese wird derzeit in enger Abstimmung mit Verbänden der Psychotherapeuten vorbereitet.
Das Bundesgesundheitsministerium will den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschuss auf seine generelle Rechtmäßigkeit prüfen. Der Beschluss sei dem Ministerium am 16. März zusammen mit den entscheidungserheblichen Gründen vorgelegt worden, teilte ein Sprecher des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf Nachfrage mit. Man habe zwei Monate Zeit „für die Prüfung und etwaige Beanstandung“.
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