Vermischtes

Kassen sehen Handlungsbedarf bei Wartezeiten für Psychotherapeuten

  • Mittwoch, 17. Juni 2026
/Pixel-Shot, stock.adobe.com
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Berlin – Die Wartezeiten auf eine reguläre ambulante Psychotherapie sind nach Einschätzung von Krankenkassen deutlich kürzer als oft angenommen. Gerade bei schweren Fällen gebe es aber dringenden Handlungsbedarf, teilte der Verband der Ersatzkassen (vdek) heute in Berlin mit.

80 Prozent der Erwachsenen und 85 Prozent der Kinder warteten nach dem verpflichtenden psychotherapeutischen Erstgespräch weniger als vier Wochen auf eine erste Sitzung zum Kennenlernen und würden somit zeitnah versorgt, erklärte der Verband unter Berufung auf die Auswertung von rund 1,5 Millionen Abrechnungsdaten der Ersatzkassen für die Jahre 2022 bis 2024.

Problematisch seien die Wartezeiten bei denjenigen Patienten, die auf eine Akutbehandlung – etwa bei einer Krisensituation – angewiesen seien. Auf diese sollten Betroffene höchstens 14 Tage warten. Diese Zielvorgabe wird in der Praxis aber laut Krankenkassen häufig nicht eingehalten.

61 Prozent der Erwachsenen sowie 55 Prozent der Kinder und Jugendlichen warteten in diesem Fall länger als zwei Wochen auf die Behandlung. Die Hälfte der Minderjährigen mit dringendem Bedarf wartet laut den Daten sogar oft länger als 20 Tage auf die Akutbehandlung.

Die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner betonte, die Versorgung schwer psychisch kranker Menschen sowie von Menschen in akuten Krisen müsse verbessert werden.

Der vdek und die Ersatzkassen forderten deshalb, Psychotherapeuten sollten mindestens 50 Prozent ihrer freiwerdenden Therapieplätze den Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zur Vermittlung von Patienten melden. Insbesondere dringliche Fälle müssten zeitnah und zuverlässig vermittelt werden können.

„Die Vermittlungsquote von 38,4 Prozent aus dem Jahr 2024 muss deutlich besser werden.“ Zudem sollten die TSS auch in der Lage sein, in eine Gruppentherapie zu vermitteln. Dazu müsse das Antrags- und Gutachterverfahren zügig digitalisiert werden.

Die ambulante Psychotherapie verläuft in der Regel in drei Phasen: Sie beginnt mit bis zu drei psychotherapeutischen Erstgesprächen, die allen gesetzlich Krankenversicherten ohne weitere Voraussetzungen offenstehen sollen. Dabei klären die Therapeuten, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welches therapeutische Angebot am besten helfen kann.

Wird eine Psychotherapie für sinnvoll erachtet, folgen im nächsten Schritt zwei bis vier Kennenlernsitzungen bei Erwachsenen und zwei bis sechs bei Kindern und Jugendlichen.

Da diese „probatorischen“ Sitzungen bereits der weiterführenden Diagnostik, dem Kennenlernen und der Therapievorbereitung dienen, handelt es sich dabei um eine aktive therapeutische Begleitung und keine unversorgte Wartezeit. Bis zum Start der Richtlinientherapie vergehen für 50 Prozent der Betroffenen höchstens 18 Tage. Die Richtlinientherapie ist die dritte und letzte Phase.

Entscheidet der Therapeut in der psychotherapeutischen Sprechstunde, dass in einer akuten psychischen Krise schnelle Entlastung nötig ist, kann er eine Akutbehandlung empfehlen. Diese folgt dann direkt auf die Sprechstunde – ohne probatorische Sitzungen oder Antrag; sie umfasst bis zu 24 Gespräche zu je 25 Minuten.

kna

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