Kassenverband fordert mehr Steuerzuschüsse für gesetzliche Krankenversicherung
Berlin – Der Verband der Ersatzkassen macht sich für eine Erhöhung der Steuerzuschüsse für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stark. Das hat die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner, heute erklärt. Sie unterstützt damit einen Vorstoß der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU).
Der derzeitige Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro ist nach Ansicht des vdek nicht ausreichend. Wichtig ist dem Verband zufolge eine verlässliche Finanzierung und dynamische Anpassung der Steuerzuschüsse. Derzeit sei diese beliebig und von der Haushaltslage des Bundes abhängig.
„Für versicherungsfremde Leistungen sollten die Krankenkassen eine ausreichende Kompensation erhalten“, sagte Elsner. Das betrifft zum Beispiel die Familienmitversicherung für Ehepartner und Kinder, Haushaltshilfen, das Krankengeld bei Erkrankung des Kindes oder für gesamtgesellschaftliche Unterstützungsleistungen bei der Prävention und Selbsthilfe beziehungsweise der Übernahme der Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser. Elsner nannte es „befremdlich“, dass auf der einen Seite der Staat in Steuermilliarden schwimme, auf der anderen Seite Versicherte mit ihrem Zusatzbeitrag gesamtgesellschaftliche Aufgaben finanzieren müssten.
Der vdek weist auch darauf hin, dass die Beitragszuschüsse der Bundesagentur für Arbeit für ALG-II-Empfänger in Höhe von nur 94 Euro pro Monat nicht ausgabendeckend sind. Die Deckungslücke in Milliardenhöhe pro Jahr müsse die Solidargemeinschaft der GKV-Beitragszahler ebenfalls durch ihre Beiträge mitfinanzieren – eigentlich eine Aufgabe der öffentlichen Hand, so der Kassenverband.
Der Gesundheitsfonds verfügt Ende 2016 über Reserven von 9,1 Milliarden Euro. Bei einer gesetzlichen Mindestreserve von 4,5 Milliarden Euro. Im Jahr 2013 lagen die Reserven noch bei 13,6 Milliarden Euro. In den nächsten Jahren sei zudem mit steigenden Gesundheitskosten zu rechnen. Aufgrund der Zusatzbeitragssätze gehen diese derzeit einseitig zulasten der Versicherten.
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