Ärzteschaft

KBV-Chef Gassen kritisiert GKV-Finanz­stabilisierungsgesetz scharf

  • Freitag, 23. September 2022
Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, im Rahmen der KBV-Vertreterversammlung am 23. September in Berlin. /Screenshot DÄ
Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, im Rahmen der KBV-Vertreterversammlung am 23. September in Berlin. /Screenshot DÄ

Berlin – Scharfe Kritik an der geplanten Streichung der Neupatientenregelung hat heute Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), geübt. Im Rahmen der KBV-Vertreter­versammlung verwies er darauf, dass sich auch der Bundesrat gegen die Abschaffung der Regelung positio­niert habe.

Die Begründung des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD), dass auch die Vertragsärzte- und -psychotherapeutenschaft einen Beitrag zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ließ Gassen nicht gelten. Einen solchen Beitrag leiste man bereits seit 30 Jahren, sagte er.

„Seitdem die Budgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung eingeführt wurde – also seit 1993! – gewäh­ren wir den Krankenkassen einen Dauerrabatt auf unsere ärztliche und psychotherapeutische Arbeit“, so Gas­sen weiter. Dieser „Dauerrabatt“ summiere sich mittlerweile auf einen Betrag von „zig Milliarden Euro“.

Zu Lauterbachs Angebot, gemeinsam an einer alternativen Lösung zur Neupatientenregelung zu arbeiten, sagte Gassen, dafür stehe man selbstverständlich gerne zur Verfügung – „vorbehaltlich einer Evaluation der jetzigen Regelung“. Bis es eine möglicherweise bessere Lösung gebe, müsse aber die bisherige Regelung bei­behalten werden.

Selbst wenn das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz im Bundestag noch abgeändert werden sollte, drohen nach Einschätzung des KBV-Chefs weitere Sparmaßnahmen in der ambulanten Versorgung. Diese würden letztend­lich auch die Patientinnen und Patienten in Form von Leistungskürzungen zu spüren bekommen.

So habe sich zwar der GKV-Spitzenverband mit seiner „anfänglichen Totalverweigerung“ im Erweiterten Be­wertungsausschuss nicht durchsetzen können, das Ergebnis einer Steigerung des Orientierungswertes um zwei Prozent stelle dennoch ein „Zugeständnis an die Kassen und ein Schlag ins Gesicht der Niedergelasse­nen“ dar. Deshalb habe die KBV sich auch mit aller Kraft gegen diesen Beschluss gestemmt.

Laut Berechnung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) bringe die Anpassung des Orien­tierungswerts den Praxen jeweils rund 5.200 Euro, so Gassen. Allein für die tarifbedingte Anpassung der Mit­arbeitendengehälter hätten diese im vergangenen Jahr, wie auch in Vorjahren, aber bereits rund 5.400 Euro aufwenden müssen – unter dem Strich müssten die Praxen für das laufende Jahr also erneut draufzahlen.

Gassen kündigte an, dass die KBV rechtliche Schritte gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsaus­schus­ses prüfen werde. Er erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass auch alle Praxen mit enorm stei­genden Energiekosten zu kämpfen hätten. Dies decke die Orientierungswerterhöhung „nicht mal im Ansatz ab“. Dabei seien die Praxen als „Rückgrat der medizinischen Versorgung“ ein Teil der systemrelevanten kriti­schen Infrastruktur.

„Wir fordern als KV-System von der Politik nachdrücklich, dass wir – analog zu den Krankenhäusern – auch zeitnah Hilfsprogramme zur Finanzierung unserer Energieversorgung erhalten“, konstatierte Gassen. Hierzu habe sich die KBV zusätzlich sowohl an den Bundesgesundheitsminister als auch an B

aha

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