KBV-Chef Gassen kritisiert GKV-Finanzstabilisierungsgesetz scharf

Berlin – Scharfe Kritik an der geplanten Streichung der Neupatientenregelung hat heute Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), geübt. Im Rahmen der KBV-Vertreterversammlung verwies er darauf, dass sich auch der Bundesrat gegen die Abschaffung der Regelung positioniert habe.
Die Begründung des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD), dass auch die Vertragsärzte- und -psychotherapeutenschaft einen Beitrag zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ließ Gassen nicht gelten. Einen solchen Beitrag leiste man bereits seit 30 Jahren, sagte er.
„Seitdem die Budgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung eingeführt wurde – also seit 1993! – gewähren wir den Krankenkassen einen Dauerrabatt auf unsere ärztliche und psychotherapeutische Arbeit“, so Gassen weiter. Dieser „Dauerrabatt“ summiere sich mittlerweile auf einen Betrag von „zig Milliarden Euro“.
Zu Lauterbachs Angebot, gemeinsam an einer alternativen Lösung zur Neupatientenregelung zu arbeiten, sagte Gassen, dafür stehe man selbstverständlich gerne zur Verfügung – „vorbehaltlich einer Evaluation der jetzigen Regelung“. Bis es eine möglicherweise bessere Lösung gebe, müsse aber die bisherige Regelung beibehalten werden.
Selbst wenn das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz im Bundestag noch abgeändert werden sollte, drohen nach Einschätzung des KBV-Chefs weitere Sparmaßnahmen in der ambulanten Versorgung. Diese würden letztendlich auch die Patientinnen und Patienten in Form von Leistungskürzungen zu spüren bekommen.
So habe sich zwar der GKV-Spitzenverband mit seiner „anfänglichen Totalverweigerung“ im Erweiterten Bewertungsausschuss nicht durchsetzen können, das Ergebnis einer Steigerung des Orientierungswertes um zwei Prozent stelle dennoch ein „Zugeständnis an die Kassen und ein Schlag ins Gesicht der Niedergelassenen“ dar. Deshalb habe die KBV sich auch mit aller Kraft gegen diesen Beschluss gestemmt.
Laut Berechnung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) bringe die Anpassung des Orientierungswerts den Praxen jeweils rund 5.200 Euro, so Gassen. Allein für die tarifbedingte Anpassung der Mitarbeitendengehälter hätten diese im vergangenen Jahr, wie auch in Vorjahren, aber bereits rund 5.400 Euro aufwenden müssen – unter dem Strich müssten die Praxen für das laufende Jahr also erneut draufzahlen.
Gassen kündigte an, dass die KBV rechtliche Schritte gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses prüfen werde. Er erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass auch alle Praxen mit enorm steigenden Energiekosten zu kämpfen hätten. Dies decke die Orientierungswerterhöhung „nicht mal im Ansatz ab“. Dabei seien die Praxen als „Rückgrat der medizinischen Versorgung“ ein Teil der systemrelevanten kritischen Infrastruktur.
„Wir fordern als KV-System von der Politik nachdrücklich, dass wir – analog zu den Krankenhäusern – auch zeitnah Hilfsprogramme zur Finanzierung unserer Energieversorgung erhalten“, konstatierte Gassen. Hierzu habe sich die KBV zusätzlich sowohl an den Bundesgesundheitsminister als auch an B
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