KBV-Chef Gassen mahnt finanzielle Sicherheit für Arztpraxen an

Bremen – Finanzielle Sicherheit für die Arztpraxen hat heute Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), eingefordert. Die als Folge des völkerrechtswidrigen Krieges gegen die Ukraine jetzt stark ansteigenden Kosten und der hohe Inflationsdruck würden die Praxen akut bedrohen.
Man werde deshalb in den diesjährigen Verhandlungen zum Orientierungswert mit den bisherigen Mechanismen „nicht klarkommen“, betonte Gassen im Rahmen der Vertreterversammlung der KBV in Bremen. Für dieses Jahr müsse eine „Sonderlösung“ gefunden werden.
Erste Gespräche zu diesem Thema liefen bereits. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe zugesagt, dass er für finanzielle Sicherheit der Praxen sorgen wolle. Das sei „ein gutes und wichtiges Signal“, so Gassen.
Da trotz der schwierigen finanziellen Lage der Krankenkassen politisch keine exorbitante Beitragserhöhung erwünscht sei, müssten grundsätzlich die vorhandenen Ressourcen effizienter eingesetzt werden. Hier könne eine konsequente Ambulantisierung dafür geeigneter Leistungen eine wichtige Rolle spielen.
„Leider ist dieses Thema, ebenso wie die sektorenübergreifende Versorgung, derzeit nicht auf der Prioritätenliste des BMG beziehungsweise der Bundesregierung“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende. Umso wichtiger sei, dass die Vertragsärzteschaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst „Pflöcke einramme“. Diese Gelegenheit biete sich derzeit beim Gesetzesauftrag zur Reform des ambulanten Operierens (AOP).
Es könne nicht sein, dass Eingriffe in der ambulanten Versorgung zum Teil nur einen Bruchteil der Vergütung erlösen, die Krankenhäuser über das diagnosebezogene Fallpauschalensystem (DRG) erzielten. Darum gehe es in den Beratungen mit dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) auch um eine neue Honorierung für Eingriffe, die bereits heute ambulant stattfinden.
Diese Leistungen seien seit Jahren deutlich unterfinanziert – speziell die Hygienekosten seien „davongaloppiert“. Hier müsse unbedingt nachgebessert werden, damit das ambulante Operieren grundsätzlich eine Chance hat. Die Finanzierung des ambulanten Operierens müsse aber auch ein Nachbessern bei den Gehältern abdecken, sonst drohe bald eine „gefährliche Verarmung der Anbieterlandschaft“.
Kassenärztliche Bundesvereinigung im Zeitplan
Der KBV-Plan sehen vor, die innerärztlichen Beratungen über die Neubewertung ambulanter Operationen bald abzuschließen. Die Prüfung des am 1. April veröffentlichten IGES-Gutachtens, insbesondere des vorgeschlagenen Leistungsspektrums mit Ambulantisierungspotenzial, läuft derzeit in enger Abstimmung mit den Berufsverbänden. Zum 1. Juli will die KBV mit dem GKV-Spitzenverband und der DKG eine erste Erweiterung des AOP-Katalogs vereinbaren.
Gleichzeitig soll bis dahin ein Eckpunktepapier für die Anpassung der Vergütung der AOP-Leistungen festgelegt werden. Die konkrete Umsetzung, unter anderem inklusive der im Gesetz vorgesehenen Schweregrade, solle laut Gassen bis Ende des Jahres erfolgen, um Leistungen des angepassten AOP-Katalogs ab dem 1. Januar 2023 abrechnen zu können.
Bei den zweiseitigen Beratungen mit dem GKV-Spitzenverband gebe es Signale, dass die Krankenkassenseite bereit sein könnte, die von ihm geforderte Punktsummen- und Ausgabenneutralität – insbesondere im Hinblick auf Hygieneaufwände und bestimmte Operationsverfahren – aufzuheben, so der KBV-Chef.
Grundsätzlich, so Gassen, müsse man der Politik klarmachen, dass es in Deutschland nicht nur Krise geben dürfe. Das deutsche Gesundheitssystem müsse von Bundestag, Bundesländern, Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Selbstverwaltung erhalten und fit für die Zukunft gemacht werden. Die niedergelassene Ärzteschaft stehe für einen innovativen Zukunftskurs.
„Wir können nicht nur Krise, wir können vor allem Normalität und wir können natürlich auch Zukunft“, betonte der KBV-Chef.
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