KBV-VV beschließt rechtliches Vorgehen gegen Köhler

Hamburg – Die Mitglieder der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) haben bei ihrer Sitzung im Vorfeld des 119. Deutschen Ärztetages die vom Bundesgesundheitsministerium geforderten Beschlüsse zu den finanziellen Ansprüchen gegenüber dem ehemaligen KBV-Vorsitzenden Andreas Köhler gefasst. „Die vier Anträge sind mit jeweils großer Mehrheit abgestimmt worden. Insgesamt haben wir von der Vertreterversammlung ein eindeutiges und klares Votum erhalten“, sagte VV-Vorsitzender Hans-Jochen Weidhaas im Anschluss an den nicht-öffentlichen Teil der VV.
Dabei geht es zum einen um Köhlers Dienstvertrag, ein weiterer Antrag befasste sich mit der Versorgungszusage ab dem 63. Lebensjahr für Köhler. Der Schaden, der der KBV durch Ruhestandszahlungen, die von Köhler an die frühere Ehefrau von Rainer Hess genehmigt worden waren, entstanden sind, soll nun geltend gemacht werden. Ebenso wurde einem Antrag zum weiteren Vorgehen in einem arbeitsrechtliche Verfahren zugestimmt. Auch hier gab es jeweils eine große Mehrheit für das vorgeschlagene Verfahren.
„Wir gehen davon aus, dass mit den Beschlüssen nun kein Staatskommissar vom Bundesgesundheitsministerium geschickt wird“, erklärte KBV-Chef Andreas Gassen vor Journalisten im Anschluss an die Sitzung. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte vergangene Woche in einem Schreiben gedroht, dass das Ministerium als Aufsichtsbehörde bei Nichtbefassung einen Staatskommissar für die laufenden KBV-Geschäfte einsetzen würde.
Hintergrund der Auseinandersetzung sind die ungeklärten Immobiliengeschäfte im Zuge des Umzugs der KBV nach Berlin sowie der Verdacht der Untreue in Millionenhöhe gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern. Im Zuge dessen wurde ein Vertrauensausschuss unter der Leitung von Hans Lilie eingerichtet. Das Gremium sollte die Sachverhalte intern aufarbeiten.
Ebenso wurden die Mitglieder der VV vom BMG in dem Schreiben angehalten, nach der nicht-öffentlichen Sitzung ein Konzept zum weiteren Verfahren zur „APO Vermietungsgesellschaft mbh & Co. Objekt Berlin KG“ vorzulegen. Nach der Aussage von Gassen seien hier bereits im März 2016 Beschlüsse gefasst worden, in der Sitzung sei nun ein „wirtschaftlich und rechtlich tragfähiges Konzept“ beschlossen worden und somit könne die Gesellschaft „in einem überschaubaren Zeitrahmen“ die Genehmigung durch die Aufsicht bekommen.
„Dieses Konstrukt Apo Vermietung kann so auf einen rechtssicheren Boden gestellt werden und dürfte damit in Zukunft auch unproblematisch sein“, so Gassen. „Die Entscheidungen wären nicht anders gewesen, wenn solch ein Schreiben nicht vom BMG gekommen wäre. Unsere Beschlüsse waren Ergebnisse von monatelangen intensiven Beratungen.“ Das BMG hatte dazu geschrieben, dass die bisherigen Beschlüsse nicht „den Anforderungen eines Gesamtkonzepts“ genügen.
Hintergrund ist dabei die Immobilienfinanzierung der KBV bei ihrem Umzug von Köln nach Berlin im Jahr 2000. Damals hatte das BMG unter Ulla Schmidt (SPD) der KBV den Bau eines eigenen Bürogebäudes verweigert. Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank gründete daraufhin im Auftrag der KBV die „APO Vermietungsgesellschaft mbh & Co. Objekt Berlin KG“. Diese baute und vermietete daraufhin an die KBV. In der Folge kamen aber weitere Grundstücke und Bürogebäude hinzu. Eines sollte dem Gemeinsamen Bundesausschuss verkauft oder vermietet werden, auch von einer Kette Medizinischer Versorgungszentren, die Ärztefunktionäre gemeinsam privat geplant hätten, ist die Rede.
Für ihre Aktivitäten erhielt die Vermietungsgesellschaft von der KBV offenbar Mieterdarlehen. Die APO-Vermietungsgesellschaft geriet durch ihre Immobilienaktivitäten in eine finanzielle Schieflage. 2010 übernahm die KBV die Vermietungsgesellschaft fast vollständig, obwohl deren Bilanz zu diesem Zeitpunkt ein Defizit von mehreren Millionen Euro aufwies. Die Haftung für diese Verluste liegt laut den Autoren der Kleinen Anfrage mit der Übernahme nahezu ausschließlich bei der KBV.
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