Ärzteschaft

KBV fordert Änderungen bei der Vergütung der Chronikerversorgung

  • Mittwoch, 7. August 2019
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Berlin – Die Versorgung von chronisch Kranken sollte anders vergütet werden als bislang. Das fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). „Wenn ein chronisch Kranker gut behandelt wird, muss er unter Umständen nicht jedes Quartal zum Arzt. Das ist ein Erfolg einer guten Betreuung durch die niedergelassenen Kollegen. Behandlung und Betreuung sind aber intensiv und aufwendig – und müssen sich in der Vergütung niederschlagen“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister heute in Berlin.

Die KBV kritisiert die Abrechnung von Leistungen für Chroniker schon länger. So bezeichnete Hofmeister die Abrechnung der Chronikerziffern in seiner Rede vor der KBV-Vertreterversammlung im vergangenen Dezember als „ewiges Ärgernis“.Neuregelungen im geplanten Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken machen die Reform aber jetzt besonders dringlich.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte den Entwurf dazu Mitte Juli ins Kabinett gebracht. Damit sollen die Vor-Ort-Apotheken gegenüber den Versandapotheken gestärkt werden. Es sieht unter anderem auch vor, dass Ärzte chronisch kranken Patienten mit gleichbleibender Medikation ein speziell gekennzeichnetes Rezept ausstellen, mit dem Apotheker bis zu drei weiteren Malen das Arzneimittel abgeben können.

„Grundsätzlich sinnvolle Ansätze des Gesetzgebers, durch ein Wiederholungsrezept für Chroniker den bürokratischen Aufwand zu verringern, dürfen nicht das Gegenteil bewirken, nämlich finanzielle Einbußen für die Kollegen“, mahnte Hofmeister. Er halte daher die derzeitige Bindung der Chronikerziffer an die andauernde quartalsweise Behandlung für falsch. „Wir werden darüber mit den Krankenkassen sprechen. Klares Ziel dabei: Die Systematik der Chronikerziffer muss geändert werden“, so der KBV-Vize.

hil

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