KBV für ausreichende Verlängerung der Corona-Impfverordnung

Berlin – Eine Verlängerung der Coronavirus-Impfverordnung lediglich bis Jahresende ist aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nicht ausreichend. Das betont die Körperschaft in ihrer Stellungnahme zur vorgestern vom Bundeskabinett beschlossenen Formulierungshilfe des Bundesgesundheits- und des Bundesjustizministeriums für ein COVID-19-Schutzgesetz.
Die KBV schreibt darin, dass ein Auslaufen der Impfverordnung – wie in der Vorlage vorgesehen – zum 31. Dezember 2022 und damit mitten im Winter zu früh käme. Es gelte, einen „negativen Einfluss auf das Impfgeschehen“ bei nach wie vor noch zu niedriger Impfquote in der Bevölkerung zu vermeiden.
Es seien weitere Boosterimpfungen mit den modifizierten Impfstoffen erforderlich, so die KBV. Diese müssten gegebenenfalls in einem engen Zeitfenster und möglicherweise auch gemeinsam mit Influenzaimpfungen erfolgen.
Deshalb solle zumindest bis zum Abschluss der Herbst-/Winter-Impfsaison für den vertragsärztlichen Bereich an den „bewährten Strukturen“ sowohl zum Anspruch auf Impfungen gegen COVID-19 als auch zum Bezug des Impfstoffes zulasten des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) festgehalten werden.
Die in den Regelungspassagen zum Infektionsschutzgesetz enthaltene Maßgabe, wonach Sentinelpraxen – die sich an der Überwachung akuter respiratorischer Erkrankungen beteiligen – künftig zur Mitwirkung verpflichtet werden sollen, statt auf das bisherige Freiwilligkeitsprinzip zu bauen, bezeichnet die KBV als „irritierend“.
Die Normadressaten seien „keine Außenstellen staatlicher Institutionen“ – zudem sei bei der möglichen Ausgestaltung der Mitwirkungsverpflichtung keine Regelung einer Aufwendungserstattung vorgesehen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: