KBV gegen Medikationsanalyse und Medikationsmanagement in Apotheken

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die Pläne der Politik grundsätzlich begrüßt, die Vor-Ort-Apotheken zu stärken. Die im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken dazu geplanten Schritte sind laut der KBV jedoch ungeeignet.
Die geplante Neuregelung sieht zusätzliche Dienstleistungen in den Apotheken vor. Dazu gehören unter anderem eine Medikationsanalyse und ein Medikationsmanagement, die Betreuung besonderer Patientengruppen sowie die Erfassung definierter Gesundheitsparameter. Die Finanzierung dieser Dienstleistungen soll über einen zusätzlichen Festzuschlag in Höhe von 20 Cent je abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels erfolgen.
„Grundsätzlich kann aus Sicht der KBV eine Einbindung der Apotheker in Medikationsanalyse und Medikationsmanagement sinnvoll sein – und zwar im Rahmen von zwischen Ärzten und Apothekern abgestimmten strukturierten Betreuungsprozessen mit klaren Aufgabenteilungen“, heißt es dazu aus der KBV. Ein gutes Beispiel dafür sei das Modellvorhaben ARMIN in Sachsen und Thüringen.
Die im Referentenentwurf vorgesehene Neuregelung sehe aber eine im Vorfeld abgestimmte Zusammenarbeit und Aufgabenteilung zwischen Ärzten und Apothekern nicht vor. „Die Mehrzahl der Aufgaben im Rahmen der Medikationsanalyse und des Medikationsmanagements setzt ärztliche Expertise und Kenntnisse voraus, über die der Apotheker nicht verfügt“, warnt die KBV. Dem Apotheker lägen keine oder nur rudimentäre Informationen zu den Vor- und Begleiterkrankungen des Versicherten vor. Auch hat er keine Kenntnis über klinische oder laborchemische Befunde, die der jeweiligen Indikationsstellung und Auswahl des Wirkstoffs zugrunde liegen.
Ohne diese Kenntnisse und die zur Beurteilung notwendige ärztliche Expertise sei eine sinnvolle Interpretation und Einordnung der Arzneimitteltherapie der Versicherten nicht möglich. „Mit dem vorliegenden Referentenentwurf wird die Finanzierung einer Doppelstruktur etabliert, deren Nutzen für die Qualität der Arzneimitteltherapie der Versicherten nicht gegeben ist“, so das Fazit der Vertragsärzte.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem Modellvorhaben für Grippeschutzimpfungen durch Apotheker vor. Dies soll die Impfquoten verbessern. Auch dies lehnt die KBV ab. „Die Durchführung einer Impfung ist nicht ohne Grund eine originär ärztliche Aufgabe“, heißt es in der KBV-Stellungnahme zum Gesetzentwurf.
Die Impfung beinhalte nicht nur die Injektion an sich, sondern umfasse zusätzlich unter anderem die Impfanamnese, die Aufklärung zur Impfung, den Ausschluss von akuten Erkrankungen und Kontraindikationen sowie bei bestehenden Erkrankungen die Bewertung, ob eine Impfung durchgeführt werden könne. Darüber hinaus könnten bei Impfungen seltene, aber schwerwiegende Komplikationen auftreten, die beispielsweise im Falle eines allergischen Schocks sofortige ärztliche Notfallmaßnahmen notwendig machten.
Die Impfung in Apotheken sieht auch der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands kritisch. Es gebe gute und bewährte Gründe, Patienten unter ärztlicher Aufsicht zu impfen, sagte SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann. Dazu zähle die medizinische Überwachung bei Risikopatienten genauso wie die umfassende medizinische Aufklärung aller Patienten. „Daran sollte nicht gerüttelt werden“, sagte er.
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