Grüne schlagen Vergütung nach Umsatzstärke der Apotheke vor

Berlin – Die Grünen im Bundestag haben sich dafür ausgesprochen, die Höhe der packungsabhängigen Vergütung für die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Medikaments an den Umsatz der abgebenden Apotheke zu koppeln. Damit könne einer Konzentration auf wenige große Versandapotheken entgegengewirkt werden, heißt es in einem Antrag der Grünen-Fraktion im Bundestag.
Den Grünen zufolge kann eine umsatzstarke Großapotheke andere betriebliche Skaleneffekte erzielen als eine kleine inhabergeführte Apotheke. Größere Apotheken sollten daher je Packung eine niedrigere Vergütung erhalten als kleinere Apotheken.
Die Grünen rechnen vor, dass eine Reduzierung der packungsabhängigen Vergütung von einem Euro für die umsatzstärksten zehn Prozent der Apotheken ein Umverteilungspotenzial zugunsten kleinerer Apotheken im dreistelligen Millionenbereich bedeuten könnten, heißt es in der Begründung zum Antrag. Der Großteil der Apotheken bis zu einem durchschnittlichen Umsatz von derzeit 2,31 Millionen Euro solle aber nicht belastet werden, hieß es weiter.
Bei der Ausgestaltung sollte zudem darauf geachtet werden, dass bestehende Überversorgung in Ballungsräumen nicht weiter zementiert wird. Durch die Abschöpfung der höheren Gewinne bei größeren Apotheken sollen den Grünen zufolge Mittel frei werden, um patientennahe Dienstleistungen wie das Medikationsmanagement und den Sicherstellungsfonds zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung zu finanzieren.
Neben der Vergütung schlagen die Grünen eine Reihe von weiteren Änderungen vor. So sollten beispielsweise die heilberuflichen Kompetenzen der Apotheker gezielter honoriert werden. Sie sollten eine stärkere Rolle beim Medikationsmanagement von Patienten mit chronischen und Mehrfacherkrankungen bekommen.
Die besonderen Versorgungsbedürfnisse strukturschwacher und sozial benachteiligter Regionen müssten ebenfalls berücksichtigt werden. Der Botendienst sollte ausgebaut und gezielt honoriert werden, finden die Grünen.
Ziel muss es nach Ansicht der Partei sein, die Arzneimittelversorgung bundesweit wohnortnah zu gewährleisten. „Patienten hätten jederzeit und überall einen Anspruch auf Arzneimittel und eine kompetente Beratung“, heißt es in dem Antrag.
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