KBV: Gemischte Bewertung des Gesundheits-Digital-Agentur-Gesetzes

Berlin – Verhaltenes Lob für den Referentenentwurf zum Gesundheits-Digital-Agentur-Gesetz (GDAG) gibt es von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Sibylle Steiner, KBV-Vorstandsmitglied, sieht durchaus positive Aspekte in dem Entwurf – anlässlich der morgigen Verbände-Anhörung im Bundesgesundheitsministerium (BMG) wies sie heute allerdings auch auf Defizite hin.
„Der vorliegende Entwurf weist durchaus positive Ansätze auf, da er grundsätzlich eine bessere Praxistauglichkeit von digitalen Anwendungen anstrebt“, sagte Steiner. Damit greife er zentrale Forderungen der KBV für eine sinnvolle und nutzerzentrierte Digitalisierung auf.
Man begrüße es, dass die Digitalagentur in die Lage versetzt werden soll, Maßnahmen umzusetzen mit dem Ziel, die Stabilität der Telematikinfrastruktur (TI) zu erhöhen. „Das ist dringend notwendig, da es immer noch viel zu viele Ausfälle und Störungen zu verzeichnen gibt“, so Steiner.
Dass die Digitalagentur künftig auch qualitative und quantitative Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit der Komponenten, Dienste und Anwendungen der TI stellen könne, biete die Möglichkeit, dass praxistaugliche Anwendungen entwickelt und bereitgestellt werden könnten.
Steiner verwies auf die Erfahrungen aus dem Einführungsprozess des elektronischen Rezepts (E-Rezept). „Mit dem Gesetzentwurf wird ein effektives Steuerungsmodell mit einer Ende-Zu-Ende-Verantwortung der Agentur angestrebt, das diesen Erfahrungen Rechnung trägt.“ Zusammen mit ausreichenden Testvorhaben könne dies die Basis für eine erfolgreiche Digitalisierung verbreitern.
Kritikwürdig ist aus Sicht der KBV aber, dass der Gesetzentwurf keine grundsätzlichen Änderungen der Gesellschafterstruktur vorsehe. Steiner betonte, damit würden unverändert nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten eingeräumt, die Expertise derjenigen ausreichend einzubringen, die die ambulante vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung gewährleisten. Es müsse daher kritisch hinterfragt werden, welche Rolle die ärztliche und psychotherapeutische Selbstverwaltung spielen wird.
Zudem kritisierte Steiner, dass Sanktionen gegen Praxen weiterhin beibehalten werden sollen. „Dieses Zeichen offenkundigen Misstrauens gegen die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen wirkt alles andere als akzeptanzfördernd und ist vollkommen unnötig.“
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