Hausärzteverband: Digitalagentur-Gesetz im Grundsatz zu begrüßen

Köln – Die mit dem Referentenentwurf für ein Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) verfolgten zentralen Ziele werden seitens des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes begrüßt. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung sieht der Verband jedoch Änderungsbedarfe.
Ausdrücklich positiv bewertet der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) die angestrebte Erhöhung der Stabilität der Telematikinfrastruktur (TI), die Erweiterung der Kompetenzen und Durchgriffsrechte der Gematik, die Verschärfung der Vorgaben für Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) sowie die Verbesserung eines PVS-Wechselprozesses.
Insbesondere im Hinblick auf Haftungsregelungen beziehungsweise Verantwortlichkeiten bei Störungen der TI und den weiterhin begrenzten Einflussmöglichkeiten der Ärzteschaft innerhalb der Gematik übt der Verband jedoch Kritik.
Die Anliegen der Praxen müssten zukünftig adäquat berücksichtigt werden, was lediglich durch eine „angemessenere Berücksichtigung ärztlicher Leistungserbringer bei der Besetzung der Digitalagentur“ realisiert werden könne.
Zudem sei kritisch anzumerken, dass es laut den derzeitigen Plänen weiterhin formal keine Testmöglichkeit für Arztpraxen geben wird, neue technische Prozesse in ihrem PVS mit konkreten realen oder fiktiven Fällen zu testen. Praxen dürften aber nicht die Leittragenden für nicht ausreichend getestete Komponenten und Dienste der TI sein.
Die vorgesehene erweiterte Ermächtigung der Digitalagentur, Anbietern verbindliche Anweisungen zur Beseitigung oder Vermeidung von Störungen der TI zu erteilen, hält der Verband für „unverzichtbar“. Eine solche Ermächtigung sei zwingend erforderlich, da Meldungen von Anbietern von Diensten der TI in der Vergangenheit häufig nicht oder nicht umgehend erfolgt seien – was zu erheblichen Schäden für die gesamte TI insbesondere bezogen auf Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit geführt habe. Solche Verstöße müssten künftig ausreichend sanktioniert werden.
In diesem Zusammenhang weist der Hausärztinnen- und Hausärzteverband darauf hin, dass Sanktionen und Bußgeldvorschriften gegenüber Ärztinnen und -ärzten im Zusammenhang mit der Digitalisierung gestrichen werden sollten. Die Praxen seien bei der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten überwiegend auf industrielle Partner angewiesen, die die benötigten Komponenten, Dienste und Systeme entwickeln, bereitstellen und warten. Man habe auf diesbezügliche Schwierigkeiten keinen oder kaum Einfluss, sodass entsprechende Sanktionen und Bußgeldvorschriften einer Grundlage entbehren.
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