Ärzteschaft

KBV kann Spahns Pläne für eine Masernimpfpflicht nachvollziehen

  • Dienstag, 4. Juni 2019
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/dpa

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will mit einem neuen Gesetz eine Impfpflicht für Masern einführen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beurteilt die Pläne zwar zurückhaltend, zeigt aber zugleich Verständnis für das An­liegen.

„Auch wenn es aus Sicht der KBV zunächst sachgerechter wäre, Information und Aufklärung hinsichtlich der Notwendigkeit der Masernimpfung weiter zu intensivieren, erscheint es der KBV angesichts der immer wiederkehrenden Masernausbrüche in Deutschland in den letzten Jahren nachvollziehbar, dass mit dem vorliegenden Refe­rentenentwurf eine Impflicht gegen Masern eingeführt werden soll“, heißt es in der Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf für ein „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (Masernschutzgesetz). Das BMG hatte den Entwurf am 8. Mai vorgelegt.

In ihrer Stellungnahme unterstützt die KBV ausdrücklich das Ziel des Gesetzes die Durchimpfungsraten zu erhöhen und die Masern in Deutschland auf diesem Weg auszurotten. „In den Praxen der niedergelassenen Ärzte häufen sich zurzeit Fälle von Masern. Sowohl aus medizinischer als auch ethischer Sicht ist es zwingend geboten, die Impfraten zu erhöhen“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende, Andreas Gassen, bereits im März diesen Jahres. Es sei „grob fahrlässig und töricht“, Kinder nicht impfen zu lassen, betonte er.

Laut der KBV-Stellungnahme ist im ersten Jahr der Masernimpfpflicht von mindestens 731.000 zusätzlichen Impfungen auszugehen. Hierbei seien Impfungen beim Über­gang in weiterführende Schulen oder von bereits in Schulen aufgenommenen Kindern noch nicht enthalten.

Von den 731.000 zusätzlichen Impfungen entfielen 361.000 auf bereits in Kindertages­stätten aufgenommene Kinder, 160.000 auf Personal in Gemeinschafts­einrichtungen und 60.000 auf Personal in medizinischen Einrichtungen. Um Kapazitäts­engpässe zu vermeiden, regt die KBV angesichts dieser hohen Zahlen an, die genannte Frist zum Nachweis des Impfschutzes um ein halbes Jahr auf Ende 2020 zu verlängern.

Die KBV begrüßt in ihrer Stellungnahme die im Gesetz vorgesehene Einführung eines digitalen Impfausweises, warnt aber vor mehr Bürokratie in den Arztpraxen. Grund da­für ist, dass derzeit nicht klar gestellt sei, dass die digitale Speicherung der Impfdaten die papiergebundene Dokumentation ablöse. „Die Bedienung sowohl der Papiervari­an­te als auch der digitalen Speicherung des Impfausweises sollte in den Arztpraxen unbedingt vermieden werden. Dies würde erheblichen zusätzlichen Aufwand bedeu­ten“, hieß es aus der KBV.

Auch der soeben zu Ende gegangene 122. Deutsche Ärztetag in Münster hat sich für Maßnahmen aus­gesprochen, um den Impfschutz in der Bevölkerung zu ver­bessern. Die Abgeordneten begrüßten in diesem Kontext die im Ma­sern­schutzgesetz vorge­sehene Regelung, wonach jeder Arzt berechtigt sein soll, Schutzimpfungen durchzu­führen. Fachärzte sollen dabei nicht an ihre Gebietsgrenzen gebunden sein.

hil

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