Bundeskabinett will Masernimpfpflicht beschließen

Berlin – Das Masernschutzgesetz soll am kommenden Mittwoch (17. Juli) vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Das geht aus Unterlagen hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen. Damit hält Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ungeachtet zuletzt geäußerter Kritik an einer verpflichtenden Masernimpfung für Gesundheitsberufe, Personal in Schulen und Kindertageseinrichtungen fest.
Die Bundesregierung will mit der Verpflichtung bestehende Lücken beim Impfschutz in der Bevölkerung gegen Masern schließen und das Schutzniveau vulnerabler Gruppen erhöhen.
Der Kabinettsentwurf sieht vor, dass eine Impfpflicht für alle Personen besteht, die in medizinischen Einrichtungen tätig sind und dort mit Patienten Kontakt haben. Dazu gehört insbesondere das medizinische Personal. Die Regelung gilt aber auch für andere dort tätige Personen wie zum Beispiel Küchen- oder Reinigungspersonal sowie ehrenamtlich Tätige oder Praktikanten. Zu den medizinischen Einrichtungen gehören unter anderem Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Arzt- und Zahnarztpraxen oder Geburtshäuser.
Ebenso gilt die Impfpflicht für alle, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten, in der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege, Heimen und Ferienlagern betreut werden oder in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften – dazu gehören auch Flüchtlingsunterkünfte – untergebracht sind – oder in einer dieser Einrichtungen arbeiten.
Nachweis notwendig
Nachgewiesen werden müssen entweder ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern. Dabei muss die Impfdokumentation nicht in schriftlicher Form erfolgen, sondern ist durch eine Bestätigung in elektronischer Form möglich.
Ärzte können gegebenenfalls auch eine gesundheitliche Kontraindikation gegen eine Masernschutzimpfung bescheinigen. In diesen Fällen besteht keine gesetzliche Pflicht zur Impfung. Wer der Verpflichtung nicht nachkommt, muss den Gesundheitsämtern gemeldet werden, die wiederum über mögliche Sanktionen entscheiden.
Jeder Arzt darf impfen
Kinder ohne Impfschutz sollen künftig vom Kitabesuch ausgeschlossen werden. Bei Schulen sei dies wegen der Schulpflicht nicht möglich, hatte Spahn bereits mehrfach erklärt. „Aber wer sein Kind nicht impfen lässt, dem drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 2.500 Euro“, so der Minister. Diese würden durch die Gesundheitsämter veranlasst. Die Möglichkeit für entsprechende Sanktionen sind bereits heute im Infektionsschutzgesetz verankert.
Der Kabinettsentwurf sieht darüber hinaus vor, dass künftig jeder Arzt berechtigt ist, Schutzimpfungen vorzunehmen. „Fachärzte dürfen Schutzimpfungen unabhängig von den Grenzen der Ausübung ihrer fachärztlichen Tätigkeit durchführen. Die Berechtigung zur Durchführung von Schutzimpfungen nach anderen bundesrechtlichen Vorschriften bleibt unberührt“, heißt es im Gesetzeswortlaut.
Damit werde klargestellt, dass Fachgebietsgrenzen bei Fachärzten beim Impfen künftig gänzlich außer Acht blieben. Das sei ein wichtiger Schritt dahin, dass jeder Arztbesuch dafür genutzt werden könne, den Impfstatus zu überprüfen und fehlende Schutzimpfungen nachzuholen.
Neu verankert ist im Gesetz, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) jährlich zur Beurteilung der Entwicklung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland eine Bundesstatistik erstellen muss. Daten zuliefern müssen sowohl die Gesundheitsämter als auch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Diese werden verpflichtet, pseudonymisierte Versorgungsdaten zu liefern, um Daten über die Inanspruchnahme von Schutzimpfungen und Impfeffekten zu generieren.
Festgelegt wird auch, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verstärkt zielgruppenspezifisch über Schutzimpfungen aufklären soll. Die Krankenkassen sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Versicherten in geeigneter Form individuell über fällige Schutzimpfungen informieren zu können.
Die Masernimpfpflicht, die zum 1. März 2020 in Kraft treten soll, hat zwischenzeitlich für Diskussionen um ein Für und Wider der Impfpflicht in Deutschland geführt. Sowohl innerhalb der Parteien als auch innerhalb der Fachwelt ist eine Impfpflicht umstritten. Ethikrat und RKI hatten sich zuletzt gegen eine Pflicht ausgesprochen. Die Bundesärztekammer hatte Zustimmung für eine Pflicht signalisiert.
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