Politik

Bundeskabinett will Masernimpfpflicht beschließen

  • Mittwoch, 10. Juli 2019
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Berlin – Das Masernschutzgesetz soll am kommenden Mittwoch (17. Juli) vom Bundes­­kabinett verabschiedet werden. Das geht aus Unterlagen hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen. Damit hält Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unge­ach­­tet zuletzt geäu­ßer­ter Kritik an einer verpflichtenden Masernimpfung für Gesundheits­be­rufe, Personal in Schulen und Kindertageseinrichtungen fest.

Die Bundesregierung will mit der Verpflichtung bestehende Lücken beim Impfschutz in der Bevölkerung gegen Masern schließen und das Schutzniveau vulnerabler Gruppen erhöhen.

Der Kabinettsentwurf sieht vor, dass eine Impfpflicht für alle Personen besteht, die in me­dizini­schen Einrichtungen tätig sind und dort mit Patienten Kontakt haben. Dazu gehört insbesondere das medizinische Personal. Die Regelung gilt aber auch für an­dere dort tätige Personen wie zum Beispiel Küchen- oder Reinigungsper­so­nal sowie ehrenamtlich Tätige oder Praktikanten. Zu den medizinischen Einrichtungen gehören unter anderem Krankenhäuser, Einrich­tungen für ambulantes Operieren, Arzt- und Zahnarztpraxen oder Geburtshäuser.

Ebenso gilt die Impfpflicht für alle, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten, in der erlaubnispflichtigen Kindertages­pflege, Heimen und Ferienlagern betreut werden oder in bestimmten Gemeinschafts­unterkünf­ten – dazu gehören auch Flüchtlingsunterkünfte – untergebracht sind – oder in einer dieser Einrichtungen arbeiten.

Nachweis notwendig

Nachgewiesen werden müssen entweder ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern. Dabei muss die Impfdokumentation nicht in schrift­licher Form erfolgen, sondern ist durch eine Bestätigung in elektronischer Form möglich.

Ärzte können gege­benenfalls auch eine gesund­heitliche Kontraindikation gegen eine Masernschutzim­pfung bescheinigen. In diesen Fällen besteht keine gesetzliche Pflicht zur Impfung. Wer der Verpflichtung nicht nach­kommt, muss den Gesundheitsämtern gemeldet werden, die wiederum über mögliche Sanktionen entscheiden.

Jeder Arzt darf impfen

Kinder ohne Impfschutz sollen künftig vom Kitabesuch ausgeschlossen werden. Bei Schulen sei dies wegen der Schulpflicht nicht möglich, hatte Spahn bereits mehrfach erklärt. „Aber wer sein Kind nicht impfen lässt, dem drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 2.500 Euro“, so der Minister. Diese würden durch die Gesundheitsämter veranlasst. Die Möglichkeit für entsprechende Sanktionen sind bereits heute im Infektionsschutz­gesetz verankert.

Der Kabinettsentwurf sieht darüber hinaus vor, dass künftig jeder Arzt berechtigt ist, Schutzimpfun­gen vorzunehmen. „Fachärzte dürfen Schutzimpfungen unabhängig von den Grenzen der Ausübung ihrer fachärztlichen Tätigkeit durchführen. Die Berechti­gung zur Durchführung von Schutzimpfungen nach anderen bundesrechtlichen Vor­schriften bleibt unberührt“, heißt es im Gesetzeswortlaut.

Damit werde klargestellt, dass Fachgebietsgrenzen bei Fachärzten beim Impfen künf­tig gänzlich außer Acht blieben. Das sei ein wichtiger Schritt dahin, dass jeder Arztbe­such dafür genutzt werden könne, den Impfstatus zu überprüfen und fehlende Schutz­impfungen nachzu­holen.

Neu verankert ist im Gesetz, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) jährlich zur Beur­tei­lung der Entwicklung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland eine Bun­desstatistik erstellen muss. Daten zuliefern müssen sowohl die Gesundheitsämter als auch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Diese werden verpflichtet, pseudo­nymisierte Versorgungsdaten zu liefern, um Daten über die Inanspruchnahme von Schutzimpfungen und Impfeffekten zu generieren.

Festgelegt wird auch, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verstärkt zielgruppenspezifisch über Schutzimpfungen aufklären soll. Die Kranken­kassen sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Versicherten in geeigneter Form indi­viduell über fällige Schutzimpfungen informieren zu können.

Die Masernimpfpflicht, die zum 1. März 2020 in Kraft treten soll, hat zwischenzeitlich für Diskussionen um ein Für und Wider der Impfpflicht in Deutschland geführt. Sowohl innerhalb der Parteien als auch innerhalb der Fachwelt ist eine Impfpflicht umstritten. Ethikrat und RKI hatten sich zuletzt gegen eine Pflicht ausgesprochen. Die Bundes­ärzte­kammer hatte Zustimmung für eine Pflicht signalisiert.

may

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