KBV kritisiert Dokumentationsaufwand bei Coronaimpfungen

Berlin – Arztpraxen müssen bei der Impfung gegen SARS-CoV-2 künftig erfassen, die wievielte Impfung jemand erhalten hat. So will es das neue „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“.
Anstelle von Erst-, Abschluss- oder Auffrischimpfung ist nunmehr „die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie“ anzugeben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht dies kritisch.
„Die Regelung führt lediglich zu einer Mehrbelastung der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, der kein adäquater Nutzen gegenübersteht“, kritisierte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen, diese neue Anforderung. Die reine Zählung der Impfungen bringe „gar nichts“, so der KBV-Chef. Er wies auf die hohe Zahl der Menschen hin, die schon mindestens einmal infiziert gewesen seien.
Das Zählen der Impfungen ermögliche daher keine Aussage darüber, wie viele Menschen grundimmunisiert seien. Die Ständige Impfkommission (STIKO) spreche bei ihren Impfempfehlungen daher von „immunologischen Ereignissen“.
Die KBV hatte sich mehrfach gegen die Änderung ausgesprochen und angeregt, die Dokumentation deutlich zu reduzieren. Dem ist der Gesetzgeber aber nicht gefolgt, sodass Arztpraxen wie bisher im Impf-Dokuportal die Zahl der Impfungen je Impfstoff erfassen müssen, die sie an einem Tag durchgeführt haben. Neu ist aber, dass sie zählen müssen, die wievielte Impfung jemand erhalten hat.
Die KBV hat das Portal entsprechend angepasst, sodass ab heute die Dokumentation nach den neuen gesetzlichen Vorgaben möglich ist. Die Eingabefelder für Erst-, Abschluss- und Auffrischungsimpfungen wurden durch Felder für „Impfung 1“ bis „Impfung 6“ ersetzt.
Dabei ist es unerheblich, mit welchem Impfstoff beziehungsweise welchen Impfstoffen die vorherigen Impfungen erfolgt sind. Auch werden immer nur die Impfungen gezählt. Eine oder mehrere Coronainfektionen, die eine Person gegebenenfalls durchgemacht hat, werden nicht eingerechnet.
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