KBV legt Positionspapier zur Bundestagswahl vor

Berlin – Für den Erhalt der Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung, den Schutz des Arzt-Patienten-Verhältnisses, eine Stärkung der ambulanten Versorgung sowie eine an den Versorgungsprozessen ausgerichtete Digitalisierung plädiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihrem Positionspapier zur Bundestagswahl.
Der Kampf gegen Corona habe gezeigt, welch tragende Säule die ambulante medizinische Versorgung in Deutschland darstellt, so die KBV. Man stehe, so das Angebot an eine künftige Bundesregierung, als Ansprechpartner bereit, um gemeinsam die gesundheitspolitischen Herausforderungen anzugehen.
Elementar für eine gute medizinische Behandlung sei vor allem das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt beziehungsweise Psychotherapeut und Patient – deshalb müsse dieses Verhältnis erhalten und geschützt werden. Grundpfeiler hierfür sei das Prinzip der freiberuflichen Berufsausübung, vornehmlich in inhabergeführten Praxen, und eine funktionierende Selbstverwaltung.
Ein Übermaß an Bürokratie, Regulierungen und Budgetierungen drohe allerdings, eine freiheitliche Berufsausübung einzuschränken. Der für medizinische Behandlungen notwendige Freiraum müsse erhalten und geschützt bleiben und dürfe nicht durch verallgemeinernde staatliche Normsetzung eingeschränkt werden. Hierfür sei eine intakte Selbstverwaltung als freiheitliches Organisationsprinzip maßgeblich.
Notwendig sei auch eine Steuerung des Zugangs zur medizinischen Versorgung. Aufgrund verschiedener Faktoren – die KBV verweist diesbezüglich unter anderem auf steigende Behandlungszahlen und eine Verringerung der verfügbaren ärztlichen Behandlungszeit – nähmen die Herausforderungen für die ambulante Versorgung stetig zu.
Die KBV bietet an, mit der Politik gemeinsam entsprechende Lösungsansätze zu entwickeln, um Patienten unmittelbar in die richtige Versorgungsebene beziehungsweise zur Praxis der passenden Fachgruppe zu navigieren.
Zudem müssten die Versorgungsstrukturen bedarfsgerecht angepasst werden, beispielsweise durch den Ausbau ambulanter Versorgungsangebote bei gleichzeitiger Entlastung der Kliniken von eigentlich ambulant leistbaren Behandlungen. Eine weitere Etablierung von „Konzernstrukturen“ in der ambulanten Versorgung gelte es hingegen zu vermeiden, um fremdgesteuerte Fehlentwicklungen zu minimieren.
Einen weiteren Aspekt des KBV-Papiers stellen die steigenden Ausgaben der niedergelassenen Praxen für Personal, Hygiene und Digitalisierung dar – diese müssten kompensiert werden.
Umdenken bei Digitalisierung erforderlich
Ein Umdenken fordert die KBV beim Thema Digitalisierung. Künftig müsse sich die Entwicklung von digitalen Anwendungen und Strukturen an den Versorgungsprozessen orientieren. Hierbei seien die maßgeblichen Akteure einzubeziehen.
Nur so könnten „Fehlentwicklungen“ zukünftig vermieden werden, welche derzeit durch die „Fixierung auf technologische statt prozedurale Aspekte“ entstünden und so den Praxis- und Behandlungsablauf verkomplizieren würden – einschließlich zu früher Implementierung technisch unausgereifter Lösungen.
Digitale Anwendungen sollten erst dann eingeführt werden, wenn eine ausführliche Testphase durchlaufen wurde und wenn dabei festgestellte Fehler oder Probleme korrigiert worden sind. Auf Sanktionen gegenüber Praxen sei zu verzichten.
Bezüglich der Optimierung der Notfallversorgung spricht sich die KBV für eine Stärkung bewährter Strukturen aus und verweist hierzu auf die 116 117. Mit der bundeseinheitlichen Bereitschaftsdienstnummer navigiere man Patienten schnellstmöglich in die für sie anlassgerechte Behandlungsebene.
Nehme man verstärkt die Kooperation mit dem stationären Versorgungsbereich in den Fokus, könne man auf einen dritten Versorgungssektor verzichten.
Um auch künftig die ambulante medizinische Versorgung zu sichern, sei eine „substanzielle Erhöhung der Studienplätze sowie eine deutliche Erhöhung ambulanter Ausbildungsanteile im Medizinstudium“ notwendig.
Dazu gehöre laut KBV eine gezielte Förderung von Famulaturen, dem Praktischen Jahr (PJ) und anderen Aus- und Weiterbildungsabschnitten, vor allem im ländlichen Raum. Von entscheidender Bedeutung sei zudem eine deutliche Verbesserung der Niederlassungsbedingungen überhaupt – insbesondere sei es erforderlich, unnötige Bürokratie zu reduzieren.
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