Ärzteschaft

Ärzteprotest gegen Zugriffsmöglichkeiten der Kassen auf Patientendaten

  • Montag, 18. Mai 2026
/MQ-Illustrations, stock.adobe.com
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Berlin – Die Ärzteschaft warnt davor, den Krankenkassen mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) einen weitreichenden Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten von Versicherten zu geben.

Die im Gesetz vorgesehenen Einsichtsmöglichkeiten für Krankenkassen in die elektronische Patientenakte (ePA) überschreiten „deutlich die Grenze des Zumutbaren und konterkarieren eine sinnvolle medizinische Nutzung der Daten“, kommentiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) den Referentenentwurf des Gesetzes. 

„Ich bewerte den Entwurf in entscheidenden Punkten als übergriffig“, sagte auch der Hartmannbund (HB)-Vorsitzende Klaus Reinhardt. Wenn Kassen die Möglichkeit erhielten, Diagnosen, Medikation und digitale Behandlungsdaten aus der ePA auszuwerten und ohne vorherige Rückkopplung mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten eigenständig auf die Betroffenen zuzugehen, sei das „ein gefährlicher Paradigmenwechsel“, so Reinhardt.

„Die Identifikation und Einordnung patientenindividueller Risiken darf nicht Aufgabe der Krankenkassen sein“, betonte der HB-Vorsitzende und Präsident der Bundesärztekammer (BÄK). Das sei und bleibe originär ärztliche Aufgabe, die im Behandlungskontext mit den Patienten unter Wahrung des Arztgeheimnisses erfolgen müsse.

Die Bundesärztekammer betonte, die Ziele seien in der Gesamtschau nachvollziehbar, allerdings würden einzelne Vorschläge das Potenzial bergen, das Vertrauensverhältnis von Patienten und Ärzten „nachhaltig zu beeinträchtigen“, warnt die BÄK in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des GeDIG.

Erst am Wochenende hatte der 130. Deutsche Ärztetag das Vorhaben der Regierung abgelehnt, Krankenkassen die Aufgaben zu übertragen, Daten ihrer Versicherten, auch die aus der elektronischen Patientenakte, individuell auszuwerten und ohne Rückkopplung mit den behandelnden Ärzten eigenständig auf die Betroffenen zuzugehen.

Die Identifikation und Einordnung patientenindividueller Gesundheitsrisiken sei nicht Aufgabe der Krankenkassen, sondern eine originär ärztliche Aufgabe, hieß es. Diese müsse auch weiterhin im Behandlungskontext und unter Einbezug ärztlichen Sachverstands wahrgenommen werden.

Kritik kommt auch vom Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzten Deutschlands (Spifa). Dieser sieht in dem Entwurf „eine Unterlaufung des durch die ärztliche Schweigepflicht geschützten Arzt-Patientenverhältnisses“.

„Hochsensible Gesundheitsdaten gehören weiterhin in den von der ärztlichen Schweigepflicht geschützten Raum zwischen Arzt und Patient, nicht in die Hände von Krankenkassen. Wenn Kostenträger plötzlich präzise Gesundheitsprofile ihrer Versicherten anfertigen können, ist der Weg zur Einmischung in deren Lebensweise und Gesundheitsversorgung bereitet“, sagte der Spifa-Vorsitzende Dirk Heinrich.

So sieht es auch der Virchowbund. „Kritisch wird es dort, wo digitale Anwendungen nicht mehr als Unterstützung, sondern als Instrument der Fremdsteuerung ausgestaltet würden“, warnt der Verband. Er fordert zudem, digitale Anwendungen erst dann verpflichtend einzuführen, wenn technische Stabilität, Interoperabilität, Datensicherheit und eine vollständige Refinanzierung des Aufwands in den Praxen gewährleistet seien.

Ärzte in Weiterbildung zu wenig berücksichtigt

Zu wenig im Gesetz berücksichtigt sind die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung nach Ansicht des Bündnisses Junger Ärztinnen und Ärzte (BJÄ). „Diejenigen, die es im Alltag umsetzen sollen, werden nicht ausreichend eingebunden“, sagte die Sprecherin des Bündnisses, Constanze Weber, dem Deutschen Ärzteblatt. In einer Stellungnahme, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, umreißt das Bündnis seine Forderungen.

Nötig ist demnach eine verpflichtende Evaluation des tatsächlichen Zeitaufwands neuer digitaler Anwendungen im klinischen Alltag, der Abbau paralleler analoger Dokumentationspflichten, verbindliche Usability-Standards für Krankenhaus- und Praxissoftware, verpflichtende klinische Pilotierungsphasen vor der flächendeckender Einführung neuer Anwendungen und die Refinanzierung zusätzlicher administrativer Aufwände.

„Gerade Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung übernehmen im Alltag häufig die operative Umsetzung neuer Dokumentations- und Kommunikationsprozesse. Ohne spürbare Vereinfachung besteht die Gefahr zusätzlicher Arbeitsverdichtung bei einer bereits chronisch überlasteten Personengruppe“, warnt das BJÄ.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) weist in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf daraufhin, dass es ein Ziel des Gesetzes sei, „wesentliche technische Voraussetzungen für die Vorbereitung eines digital gestützten Primärversorgungssystems zu schaffen“. Dabei muss die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) laut dem Verband eine zentrale Rolle einnehmen.

„Die HZV ist als verlässlicher Knotenpunkt der Primärversorgung zwingend mit weiteren Leistungsbereichen und neuen digitalen Angeboten zu verknüpfen“, fordert der Verband. Er sieht daher die im Gesetz vorgesehen Regelungen zum digitalen Versorgungseinstieg ohne Einbindung der HZV kritisch – zum Beispiel über die ePA-App zu einer Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. 

Dies sieht der Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte (BVKJ) ebenso und kritisiert, ein bislang für Akut- und Notfälle konzipiertes Ersteinschätzungstool solle binnen eines Jahres zu einem umfassenden Steuerungsinstrument für die gesamte Regelversorgung ausgebaut werden.

„Man kann nur von einer grandiosen Überschätzung realer digitaler Möglichkeiten sprechen, die keineswegs die gewachsene Beziehung zwischen Patienten und Ärztinnen und Ärzten ersetzen können“, sagte Michael Hubmann, Präsident des BVKJ.

Es sei „realitätsfremd anzunehmen, eine solche digitale Bedarfs­einschätzung könne auch nur näherungsweise medizinisch komplexe Patientenanliegen nach Dring­lich­keit bewerten oder gar auf die korrekte fachärztliche Ebene steuern“, sagte er.

Krankenkassen haben grundsätzlich andere Auffassung

Dies sieht der AOK-Bundesverband grundsätzlich anders. Statt einer Korrektur fordert der Verband eine rasche Konkretisierung. „Da das bestehende Ersteinschätzungssystem der Kassenärztlichen Vereinigungen vor allem für die Einschätzung von Akut- und Notfällen entwickelt wurde, sehen wir allerdings für seinen breiten Einsatz im Rahmen des geplanten Primärversorgungssystems grundlegenden Klärungs- und Weiterentwicklungsbedarf“, hieß es aus dem Verband.

Der Referentenentwurf ließe offen, in welcher Geschwindigkeit, in welcher Form und mit welcher Verbindlichkeit ein solches System umgesetzt werden solle, hieß es aus dem AOK-Bundesverband. Für die Entwicklung, die flächendeckende Implementierung und den kontinuierlichen Betrieb seien weitere gesetzliche Regelungen erforderlich. „Wir hätten uns hier schon mehr Konkretisierung gewünscht, damit wir schneller vorankommen“, so die Kritik der AOK.

Vor einer immer stärker datengetriebenen und potenziell algorithmisch gesteuerten Gesundheitsversorgung warnt das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW). Besonders kritisch bewertet der Verband, dass im Entwurf von möglichen „digitalen Entscheidungsunterstützungsfunktionen“ die Rede ist. „Aus Sicht des DPNW eröffnet dies langfristig Möglichkeiten für KI-gestützte Bewertungs-, Priorisierungs- und Steuerungssysteme im Gesundheitswesen“, heißt es in der Bewertung des DPNW.  

Das GeDIG soll laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Transformation des Gesundheitssystems hin zu einem digitalen, datengestützten Gesundheitsökosystem vorantreiben. Dazu soll unter anderem die ePA weiterentwickelt werden.  

hil

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