KBV-Vize Hofmeister beklagt Wortbruch der Politik

Hannover – Das grundsätzliche Ansinnen des Gesetzgebers zu sparen, ist kein Problem – die handwerkliche Umsetzung und eklatanten ordnungspolitischen Mängel des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sind es hingegen sehr wohl. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), sprach heute anlässlich der KBV-Vertreterversammlung von einem „politischen Wortbruch“.
Politische Verlässlichkeit, eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung selbständiger Freiberufler, in ein unternehmerisches Risiko zu gehen, gebe es schlichtweg nicht mehr, kritisierte Hofmeister. Eine mittel- oder langfristige Strategie sei „erst recht nicht erkennbar“.
So stelle die geplante Neujustierung der Logik der Vergütung im haus- und kinderärztlichen Bereich faktisch eine „Wieder-Einbudgetierung entsprechender Leistungen“ dar, noch dazu mit massivem bürokratischem Aufwand.
Zudem sei die vorgesehene Streichung der Regelungen des Terminservicegesetzes (TSVG) „Verrat an der ambulanten Versorgung insgesamt“. Der KBV-Vize appellierte an die niedergelassene Ärzteschaft, in dieser Sache zusammenzustehen. Die Logik der qualifizierten Überweisung von Haus- zu Facharzt sei ein immanenter Bestandteil eines primärärztlichen Systems – die Kürzung stelle also kein „rein fachärztliches“ Problem dar.
„Fast schon absurd“ wirke auf ihn die geplante Neuerung der Teil-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Hofmeister sprach in diesem Zusammenhang von einem drohenden „Bürokratiemonster“, welches schlicht nicht administrierbar sei.
Ebenfalls nicht zu Ende gedacht sei die Rolle, die Prävention künftig im Gesundheitswesen spielen soll, so Hofmeister. Einerseits sollen Präventionsleistungen nach jetzigem Stand zurückgefahren werden, gleichzeitig werde ihr Ausbau angekündigt. „Hier darf man gespannt sein auf den zweiten Bericht der Finanzkommission Gesundheit Ende des Jahres, in dem sie langfristige Strukturreformen ausarbeiten soll.“
Sowohl die Einführung als auch die Abschaffung oder Reduktion von Vorsorge- beziehungsweise Präventionsmaßnahmen sollte zudem ausschließlich aufgrund wissenschaftlicher Evidenz erfolgen – und nicht aus politischem Opportunismus. „Klar ist, dass der Ausbau von Prävention erst einmal mehr Geld kosten wird und nur auf längere Sicht möglicherweise welches spart“, betonte Hofmeister.
Stellung bezog der KBV-Vize auch zur Reform der Notfallversorgung. Unter dem Strich seien auch mit dem Kabinettsbeschluss grundlegende Probleme nicht beseitigt worden. Insbesondere bleibe es beim Aufbau ineffizienter Doppelstrukturen, für die es keine Ressourcen gebe, und welche erhebliche verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen würden.
Zudem kämen im Falle einer Umsetzung sehr viele zusätzliche Aufgaben auf die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen zu, während die Inanspruchnahme der Notfallstrukturen auf Seiten der Versicherten weiterhin keinerlei Verbindlichkeiten verlangt.
„Wenn Ministerin Warken bei der Vorstellung der Notfallreform betont, diese sei mit der Ärzteschaft abgestimmt und man habe unsere Einwände gehört und aufgenommen, dann stimmt das schlichtweg nicht“, stellte Hofmeister klar.
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