KBV-Chef Gassen: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz keine echte Reform

Hannover – Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist weder eine echte Reform noch wird es ein Befreiungsschlag für die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Als „ein reines Sparprogramm“ gehe es zulasten der Versorgung und der Versicherten, warnte heute Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Mit diesem Gesetz werde niemand froh, so Gassens Prognose im Rahmen der dem 130. Deutschen Ärztetag vorgelagerten KBV-Vertreterversammlung. „Nicht die Ärztinnen und Ärzte, nicht die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, nicht die Patientinnen und Patienten und auch der Kanzler nicht, denn es wird den gewünschten Effekt nicht haben, dafür aber unerwünschte Effekte“, sagte Gassen.
Ein Effekt: Die Praxen würden ihr Leistungsangebot anpassen müssen, schon allein aus betriebswirtschaftlichen Gründen. „Keine Leistung ohne Vergütung“, formulierte es Gassen. Dies sei keine Drohung – man setze schlicht das Gesetz um.
Bereits jetzt bekämen die Praxen 15 Prozent ihrer Leistungen nicht bezahlt, und nun wolle die Bundesregierung bis 2030 weitere zehn Prozent im ambulanten Bereich einsparen. Wenn es in Zukunft weniger Geld für die Versorgung gibt, dann „wird es in Zukunft auch weniger Versorgung geben als bisher“, so der KBV-Chef. „Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik bedeutet ein einnahmenorientiertes Leistungsangebot.“
Unrecht habe Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), wenn sie das Sparpaket als guten Kompromiss bezeichne. Gassen verwies darauf, dass der ambulante Bereich – gemessen an seinem Anteil der GKV-Ausgaben – überproportional belastet wird.
Wenn die Gesamtvergütung im kommenden Jahr um fast 2,5 Milliarden Euro gekürzt wird, seien dies pro Praxis im Schnitt 24.000 Euro weniger. „Das bedeutet: weniger Kapazitäten für Praxismanagement, Terminorganisation, Behandlungen – und im Gegenzug Arbeitsplatzabbau.“
Als weitere Konsequenz würden die Kassenärztlichen Vereinigungen regionale Regelungen treffen, die den jeweiligen Honorarverteilungsmaßstab der Kassenlage anpassen.
Gassen veranschaulichte die Wirkung an einem Beispiel: Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie behandelten derzeit im Bundesdurchschnitt 1.232 Patienten pro Quartal – aufgrund der allein für das Jahr 2027 geplanten finanziellen Kürzungen könnten sie künftig nur noch 1.069 Patienten im Quartal versorgen.
Entsprechende Zahlen habe man gemeinsam mit den KVen zu sämtlichen Fachgruppen bundesweit und nach KV-Regionen aufbereitet. Diese Übersicht solle auf der KBV-Website veröffentlicht werden und so den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen als Information dienen.
Gassen verwahrte sich ausdrücklich gegen den Vorwurf aus der Politik, Kritik an Gesetzgebungsmaßnahmen stelle ein „Verhetzen“ dar. Diese Formulierung sei mehrfach aus dem politischen Raum verwendet worden, garniert mit dem Hinweis, dass solche Kritik nur der AfD helfen würde.
„Nichts liegt mir ferner, als der AfD beim Stimmenfang zu helfen! Aber wer diesen Vorwurf erhebt, sollte vielleicht kurz innehalten und sich fragen, ob es möglicherweise die Art ist wie im Augenblick Politik gemacht – oder besser gesagt nicht gemacht – wird, die den politischen Rattenfängern am linken und rechten Rand die Wähler in Scharen zutreibt.“
Die Verlässlichkeit der ambulanten Versorgung sei ein Versprechen an die Menschen und ein stabilisierender Faktor für eine demokratische Zivilgesellschaft. Wer aber die wohnortnahe ärztliche und psychotherapeutische Versorgung sichern will, müsse sie politisch stärken und nicht strukturell schwächen, betonte Gassen. Der dafür notwendige politische Wille sei allerdings nicht erkennbar.
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