Ärzteschaft

KBV-Vize Hofmeister warnt vor Patientensteuerung als „Arztverhinderungstool“

  • Freitag, 6. März 2026
Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung /Jürgen Gebhardt
Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung /Jürgen Gebhardt

Berlin – Konzepte zur stärkeren Patientensteuerung dürften in der Umsetzung nicht als eine Art „Arztverhinderungstool“ missverstanden beziehungsweise missbraucht werden, warnte heute der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Stephan Hofmeister.

Noch gelte in Deutschland die Prämisse, dass Bürgerinnen und Bürger sich mit einer Erkrankung direkt an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt wenden können, betonte Hofmeister auf der KBV-Vertreterversammlung. „Wenn die Politik das ändern will, muss sie es den Wählerinnen und Wählern klar kommunizieren.“

Er halte zudem bewusst an der Terminologie der „primärärztlichen Versorgung“ fest – auch wenn im politischen Raum nur noch der Begriff Primärversorgung falle. Man habe im KBV-Konzept zur primärärztlichen Versorgung die unmittelbare Anbindung der oder des Versicherten an eine Praxis und dementsprechenden persönlichen Kontakt und Beratung als Königsweg herausgestellt. Eine Vermittlung beziehungsweise Steuerung auch über digitale Zugangswege – wie die 116117 – solle demnach nur greifen, wenn eine solche persönliche Anbindung nicht gegeben ist sowie außerhalb der Sprechzeiten in Akut- und Notfällen.

Der direkte Zugang zu einer primärärztlichen Versorgung müsse für alle Menschen gewährleistet bleiben, so Hofmeister. Eine bessere Steuerung solle ermöglichen, dass alle Patientinnen und Patienten ärztliche Versorgung ihrem medizinischen Bedarf entsprechend in Anspruch nehmen können.

Zudem blicke man skeptisch auf gewisse digitale Aspekte einer Patientensteuerung. Der KBV-Vize kommentierte Aussagen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), wonach die elektronische Patientenakte (ePA) zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ für Versorgung werden soll, kritisch. „Gerade viele Niedergelassenen dürften sich da verwundert die Augen reiben.“

So lange die ePA ist, wie sie ist – nämlich „versichertengeführt, kompliziert in der Handhabung, inhaltlich fragmentarisch und technisch nicht zuverlässig“ – solange könne die digitale Akte eben kein „Dreh- und Angelpunkt“ sein. Hier brauche man andere digitale Möglichkeiten, und zwar solche, die in ärztlicher Hand liegen. Dafür setze sich das KV-System mit konkreten Vorschlägen ein.

Grundsätzlich beklagte Hofmeister einen Entscheidungs- und Handlungsstau in der Gesundheitspolitik. Gebraucht werde aber Mut zu Entscheidungen, auch zu solchen, die nicht allen gefallen.

So berge etwa der aus KBV-Sicht verunglückte Kompromiss zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) deutliche Risiken. Eine Frage sei beispielsweise, wie Strukturen der Notfallversorgung im Rahmen einer entsprechenden Reform nachhaltig geplant werden sollen, wenn noch über Jahre hinaus keine Klarheit über künftige Krankenhausstandorte und deren Leistungsspektrum herrscht.

Im derzeitigen Entwurf für eine Notfallreform sei außerdem einer der wesentlichen Kritikpunkte der KBV unverändert enthalten – nämlich die Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), rund um die Uhr und somit während der Praxisöffnungszeiten telemedizinische Beratung sowie einen Hausbesuchsdienst vorzuhalten. Dies stelle einen bewussten Aufbau unwirtschaftlicher Doppelstrukturen parallel zur Regelversorgung dar, was auch der Bundesrechnungshof so sehe.

Dessen Einwände deckten sich in zentralen Punkten mit denen der KBV: Der Gesetzentwurf enthalte keine belastbaren Konzepte, wie der zu erwartende Mehrbedarf an Personal kurz- und mittelfristig gedeckt werden soll, berge die Gefahr einer fehlenden konsequenten Steuerung von Patientinnen und Patienten und sorge für hohen bürokratischen Aufwand.

Ebensolche Bürokratie habe die Bundesregierung eigentlich abbauen wollen, so Hofmeister. Seitens der KBV sei der Katalog mit Vorschlägen für eine schnelle und aufwandsarme bürokratische Entlastung der Praxen aktualisiert und mit konkreten Zahlen zu potenziellen Kosteneinsparungen unterfüttert worden.

Mit einer konsequenten Entbürokratisierung könne man vor allem Ressourcen in Sachen Arbeitszeit heben – und zwar sowohl bei Ärztinnen und Ärzten als auch beim Praxispersonal, wie der KBV-Vize betonte.

aha

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