Politik

Notfallreform: Standards für Ersteinschätzung und Ersthelfer-Apps notwendig

  • Montag, 2. März 2026
/filmbildfabrik, stock.adobe.com
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Berlin – Einen neuen Anlauf für eine Notfallreform plant die Bundesregierung seit Monaten – die Opposition ist derzeit aber in der parlamentarischen Beratung mit einem eigenen Antrag früher dran. Am vergangenen Mittwoch wurde ein Vorschlag über eine Reform der Notfallversorgung der Grünen sowie der AfD im Gesundheitsausschuss des Bundestages mit Fachleiten diskutiert.

Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte diese Anhörung bereits im November beantragt – sie war aber zunächst mit Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt worden, sehr zum Ärger der Abgeordneten. Denn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erarbeitet derzeit selbst einen Gesetzesentwurf zur Notfallreform.

Ein erster Referentenentwurf liegt seit Anfang November 2025 vor, nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes ist eine Kabinettsbefassung am 25. März geplant. Vergangene Woche hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) dazu erklärt, das Gesetz liege derzeit zur „Rechtsförmigkeitsprüfung“ im Bundesjustizministerium.

In der Anhörung vergangenen Mittwoch im Gesundheitsausschuss haben sich die Schachverständigen vor allem zu den Themen Ersteinschätzung, Einsparungen durch die Reform sowie Ersthelfer-Apps geäußert.

Dabei sehen Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt ebenso wie Vertreter des GKV-Spitzenverbandes Einsparpotenziale durch eine Notfallreform. Die Ressourcen könnten bei einer richtigen Ausgestaltung deutlich weniger strapaziert werden, sagte Reinhardt. Die Einsparungen könnten aus seiner Sicht relativ schnell nach Einführung der Reform zu Tage treten.

In welcher Höhe sie sich bewegen werden, könne unmöglich vorausgesagt werden, betonte Reinhardt allerdings. Jan Dilling vom GKV-Spitzenverband wies darauf hin, dass die Notaufnahmen derzeit sehr viele Patienten behandelten, bei denen auch andere Möglichkeiten Einsatz finden könnten. Durch die geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) könnten diese Patienten „besser und günstiger“ versorgt werden.

Debatte um Ersteinschätzungssysteme

Die Reformvorschläge – von den Grünen sowie auch von der Bundesregierung – sehen eine Ersteinschätzung vor, die per Telefon oder auch am INZ-Tresen standardisiert durchgeführt werden kann. Dafür benötige es aber aus Sicht von Josef Hecken, dem unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), entsprechende Ersteinschätzungssysteme in den Akutleitstellen und in den INZ, die zwingend aufeinander abgestimmt sein müssten.

Nur wenn überall dieselben medizinischen Kriterien angewendet würden und die Systeme zu widerspruchsfreien Ergebnissen kämen, „funktioniert die Patientensteuerung, die wir ja alle erreichen wollen“. Hecken betonte, dass der G-BA bereits 2023 ein solches Instrument entwickelt hatte. Dies wurde allerdings im September 2023 von der damaligen Leitung des Bundesgesundheitsministeriums als „rechtswidrig“ beanstandet. Im Oktober 2023 kündigte der G-BA juristische Schritte gegen die Beanstandung an.

Auch bei den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums für eine Primärversorgung benötigt es solch ein Ersteinschätzungssystem. In der Anhörung mahnte der Vertreter der Johanniter-Unfall-Hilfe ebenso an, dass es ein einheitliches System geben müsse, das auch Rechtssicherheit für die Disponenten gebe. „Denn oft ist die am Telefon geschilderte und dann in der Praxis vorgefundene Situation ganz unterschiedlich.“ Hier müsse man die Mitarbeiter vor Klagen schützen.

Debatte um Rettungsdienst

In der Diskussion rund um die Notfallversorgung stehen auch immer wieder die deutlich gestiegenen Fahrtkosten. Krankenkassen hatten in den vergangenen Monaten beispielsweise in Brandenburg aber auch in Nordrhein-Westfalen intensive Auseinandersetzungen mit den jeweiligen Landkreisen gehabt.

In der Anhörung beklagte der AOK Bundesverband „zu wenig Transparenz bei den Kosten“, die Rechnungen könnten die Krankenkassen oftmals nicht nachvollziehen. Hier müsse es mehr Wirtschaftlichkeit geben, auch durch Konsolidierung der Notfallstrukturen beim Rettungsdienst.

Robert Augustin vom Bayerischen Roten Kreuz erklärte in der Anhörung, dass viele Einsätze, die derzeit an Rettungswagen disponiert würden, vermeidbar wären. Auch Michael Schnatz vom Arbeiter-Samariter-Bund geht davon aus, durch ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren mit bestimmten Qualitätskriterien für eine deutliche Entlastung der Rettungsdienste sorgen zu könnten.

Allerdings warnte er davor, die aktuellen Leitstellen mit weiteren Aufgaben zu betreuen, besonders, wenn im Zuge der Reformvorhaben zur Primäversorgung die Telefonnummer 116117 enger mit dem Notruf verknüpft werden sollte.

Als Einzelsachverständiger wurde auch Christian Karagiannidis von der Universität Witten/Herdecke zur vorliegenden Notfallreform befragt. In seinem Statement betonte er, dass nach wie vor unklar sei, wie viel Notaufnahmen wirklich kosten.

Da im Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) die Leistungsgruppe Notfallmedizin wieder gestrichen werde, könne man dies auch in Zukunft nicht herausfinden, beklagte Karagiannides. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sah eine entsprechende Leistungsgruppe vor. Karagiannides war Teil der Regierungskommission, die das KHVVG in der Ampelkoalition vorbereitet hatte.

Insgesamt seien die Notaufnahmen aber aktuell unterfinanziert, zu viele Patienten kämen dort an, die aus medizinischer Sicht dort nicht versorgt werden müssen. „Wir bräuchten mindestens eine vorstationäre Abrechnungsmöglichkeit für die Patienten“, sagte er.

Zudem lobte er den Ansatz der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), die aktiv in ihrem Bereitschaftsdienst seit einem halben Jahr nun einen Telearzt einsetzten. Nach Angaben der KV könnten so fast 70 Prozent der Hilfesuchenden versorgt werden.

„Es ist hervorragend, was die KV hier geleistet hat“, so Karagiannidis. Dies müsse „ganz schnell“ auch deutschlandweit ausgerollt werden, um die Notaufnahmen zu entlasten. Außerdem plädierte er dafür, dass je nach Fall auch Teams der Pflege rausgeschickt werden dürfen, da nach seinen Erfahrungen hinter Notfällen sich oft „Pflegenotfälle“ verbergen.

Einführung von Ersthelfer-Apps und mehr Erste-Hilfe-Kurse

Mit Blick auf eine „Ersthelfer-App“, auf deren Einführung einer der Anträge der AfD in der Anhörung hauptsächlich zielen, sieht Phillip Käs vom Deutschen Landkreistag bundesweite Standards als sinnvoll an. Es sei aber auch wichtig, die Umsetzung so zu ermöglichen, dass regional bestehende Systeme erhalten werden können, sagte er.

Für eine bessere Vermittlung von Wiederbelebungskompetenzen sprach sich auch der Einzelsachverständige Bernd W. Böttiger von der Medizinischen Fakultät der Universität Köln aus. Ihm liege die Behandlung des Kreislaufstillstands besonders am Herzen, sagte Böttiger, der sich auch ehrenamtlich in vielen Stiftungen und Fachgesellschaften für das Thema engagiert. In vielen Fällen könne nicht auf den Rettungsdienst gewartet werden.

Wenn aber in den ersten drei bis fünf Minuten alles richtig gemacht werde, könnten die Betroffenen „weiterleben wie vorher“. In der Schule müssten also die Schüler ausgebildet werden, „wie Wiederbelebung geht“. Der übliche Erste-Hilfe-Kurs für einen Führerschein sei zu spät.

Der Nachholbedarf bei Erster-Hilfe sei in der Bevölkerung sehr hoch. Einige Experten in der Anhörung räumten allerdings ein, dass es politisch besonders schwierig werde, die Ausbildung in den Schulen zu forcieren. Daher wäre die Einführung von Ersthelfer-Apps zunächst nicht mit so hohen Hürden verbunden.

Für Christof Chwojka von der Björn Steiger Stiftung bietet die anstehende Reform die Chance, die Notfallversorgung in Deutschland auf eine verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage zu stellen. Es brauche bundeseinheitliche Qualitätsstandards, klare Zuständigkeiten, digitale Vernetzung und eine Finanzierung, „die medizinische Rationalität statt Transportlogik honoriert“.

bee

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