KBV-Vize Hofmeister: Weiterentwicklung an Praxen vorbei wird scheitern

Berlin – Jedes Konzept zur Weiterentwicklung des Gesundheitssystems ohne, gegen oder an den Praxen vorbei wird scheitern. Davor warnte heute Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), anlässlich der KBV-Vertreterversammlung.
Er betonte in Richtung Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU), man sei aber bereit, die Herausforderungen anzunehmen und habe entsprechende Lösungsvorschläge. Allerdings dürften sich die Rahmenbedingungen für inhabergeführte Praxen nicht immer weiter verschlechtern.
Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz markiere möglicherweise einen Kipppunkt, so Hofmeister. Die Wiedereinführung eines Globalbudgets sei „ein Schlag ins Gesicht aller selbstständigen Praxen“. Das zudem noch diejenigen, die im Gesundheitssystem „Tag und Nacht Menschen helfen und versorgen als ‚Nutznießer‘ eben jenes Systems“ bezeichnet werden, stelle eine nicht akzeptable Diskreditierung dar.
Er habe aber großes Vertrauen, dass Haus- und Fachärzte auch künftig im kollegialen Miteinander die Patienten versorgen werden, die einen echten Bedarf haben. Voraussetzung hierfür sei laut dem KBV-Vize allerdings, dass diese Patienten entsprechend identifiziert werden und ihre Weiterbehandlung durch fachärztliche Kollegen auch wirklich bezahlt wird.
Zudem müsse klar sein, dass die Einschätzung der Dringlichkeit eines Diagnose- oder Behandlungsbedarfs eine primär ärztliche Aufgabe darstellt. „Das massive Drängen der Krankenversicherungen, ihre Versicherten steuern zu wollen, hätte für Letztere ernste Konsequenzen“, so Hofmeister. Er warnte vor einem Zielkonflikt: Eine Versicherung, die ihre Versicherten steuert, habe als Kostenträger andere Interessen als die Versicherten selbst.
Eine verbindliche Steuerung sei maßgebliche Voraussetzung für das Funktionieren des Gesamtsystems und für die Priorisierung der Versorgungsbedarfe nach medizinischer Dringlichkeit. Abzulehnen seien aber eine generell vorgeschaltete Ebene der medizinischen Triagierung beziehungsweise des Versorgungszugangs durch rein digitale Systeme oder nicht dafür qualifizierte Berufsgruppen, machte Hofmeister klar. Ein Case Management durch Krankenversicherungen lehne man ebenfalls ab.
Sein Wunschzettel an die Politik umfasse insbesondere eine klare politische Kommunikation an die Bevölkerung, dass die Mittel und Ressourcen endlich sind und dass das im SGB V verankerte Wirtschaftlichkeitsprinzip das Maß für eine nachhaltig leistbare Versorgung sein muss. Eine Steuerung mit Terminfindung dürfe zudem ausschließlich nach medizinischer Dringlichkeit erfolgen.
Störungsfrei und stabil funktionierende digitale Kommunikationswege, die alle am jeweiligen Versorgungsprozess Beteiligten integrieren, sind laut Hofmeister ebenfalls zwingend erforderlich. Dies gelte auch für einen „deutlichen Rückbau der Misstrauensbürokratie“.
Hofmeister thematisierte auch die geplante Reform der Notfallversorgung. Im Rahmen der nahenden öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf werde man einmal mehr deutlich machen, dass parallele Versorgungssysteme weder personell noch finanziell leistbar sind.
Er verwies auf die vorgesehene Ausdehnung des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes rund um die Uhr, flankiert durch telemedizinische Versorgung 24/7 sowie die Erweiterung der Befugnisse für Integrierte Versorgungszentren. Gebraucht würden machbare Konzepte und „kein Wolkenkuckucksheim mit einer ‚Wünsch-dir-was‘-Versorgung rund um die Uhr“.
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