GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Praxen warnen vor negativen Folgen auf die Versorgung

Berlin – Die geplante Streichung der Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz droht zu einer „Verschlechterung der Versorgung“ zu führen. Davor warnte gestern Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), im Rahmen einer Veranstaltung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi).
Zudem, so Spelmeyer, werde diese Maßnahme die Motivation der Praxen mit Blick auf die Umsetzung einer künftigen primärärztlichen Steuerung nicht steigern – zu stark zweifelten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte an der Planbarkeit politisch gesetzter Instrumente.
Dem stimmte Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands (Spifa), zu. Der Vertrauensverlust sei der „schlimmste Schaden“. Schwer wögen aber auch die finanziellen Folgen. Als Praxisinhaber sei der „Arzt aber auch Unternehmer“ und müsse als solcher auf wirtschaftliche Tragfähigkeit achten.
Insofern werde das Sparpaket „logischerweise“ zum Wegfall der mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz für Patienten erzielten Vorteile führen, so Heinrich. Zusätzlich sorgten die weiteren Sparmaßnahmen dafür, dass den Praxen die Optionen genommen werden, durch Fleiß und Mehrarbeit ihre Einnahmen zu steigern – eine kassenärztliche Tätigkeit über das vorgeschriebene Maß hinaus werde so sehr unattraktiv.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (vdek), appellierte in Richtung niedergelassener Ärzteschaft, zu einer „sachlichen Debatte“ zurückzukehren. Versicherte durch Verweise auf eine drohende Einschränkung der Versorgung zu verunsichern, sei „kontraproduktiv“. Sie warnte vor politischen Lösungen „außerhalb“ des ambulanten Bereichs.
Entscheidend sei die Frage, wie man Patienten auch ohne finanzielle Anreize besser steuern könne. Das GKV-Spargesetz fordere von allen Akteuren einen Anteil ein, so Elsner.
Gestern schlugen in diesem Zusammenhang auch 27 hessische hausärztliche, kinderärztliche, fachärztliche und psychotherapeutische Verbände Alarm und wandten sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Das geplante Gesetz setze einseitig auf kurzfristige Kostendämpfung in der ambulanten Versorgung – und gefährdet damit aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen genau jene Strukturen, die Patienten wohnortnah versorgten. Die geplanten Einschnitte seien keine abstrakten Sparmaßnahmen, sondern könnten durch längere Wartezeiten, reduzierte Sprechstundenkapazitäten und wegfallende Leistungsangebote konkret spürbar werden.
Zudem wachse die ambulante Versorgung langsamer als andere Ausgabenbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung, solle aber einen besonders großen Anteil der Einsparungen tragen. Die Verbände verweisen darauf, dass der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung eine direkte Vergütungskürzung von 2,41 Milliarden Euro drohe. Im Schnitt entspreche das einem Minus von rund fünf Prozent gegenüber 2025 und etwa 24.000 Euro pro Praxis und Jahr.
Dabei dürfe die Niederlassung und der Erhalt ambulanter Praxen nicht weiter unattraktiver gemacht werden, warnen die Verbände. In ländlichen Regionen und strukturschwächeren Gebieten sei die Versorgungslage ohnehin bereits angespannt – dazu komme der Faktor der Altersstruktur.
Nach Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV Hessen) sind in der hausärztlichen Versorgung 34,3 Prozent der Ärztinnen und Ärzte über 60 Jahre alt, 16,3 Prozent über 65 Jahre. Ein ähnliches Altersprofil zeigt sich bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Würden alle über 60-jährigen Hausärzte sofort ausscheiden, lägen 48 hausärztliche Planungsbereiche in Hessen unter dem kritischen Schwellenwert von 75 Prozent.
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