KBV will Fristverschiebung bei elektronischem Arztbrief erreichen

Berlin – Für eine Fristverschiebung bei den elektronischen Arztbriefen setzt sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ein. Dies sei notwendig, da nicht alle Softwarehersteller pünktlich liefern könnten, hieß es heute.
Praxen müssen nach einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ab dem 1. März über eine aktuelle und von der KBV zertifizierte Software für die Erstellung von elektronischen Arztbriefen (eArztbrief) verfügen. Anderenfalls wird ihnen die monatliche TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt.
KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner zufolge haben einige Unternehmen ihre Software für den eArztbrief trotz mehrfacher Aufforderung durch die KBV noch nicht zertifizieren lassen. Betroffen seien aktuell etwa 5.500 Praxen, die bis zum 1. März sehr wahrscheinlich kein zertifiziertes eArztbriefmodul erhalten würden.
Darüber hinaus lägen Informationen vor, dass maßgebliche Hersteller – insbesondere im Bereich der Psychotherapeuten – die das Zertifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, es nicht schaffen würden, den Rollout bis zum 1. März abzuschließen.
„Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten haben keinerlei Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen. Dennoch würde ihnen nach jetzigem Stand die TI-Pauschale gekürzt werden, wenn das Softwaremodul für den eArztbrief nicht fristgerecht installiert ist“, kritisierte Steiner. Ideen, das Praxisverwaltungssystem (PVS) nur wegen eines fehlenden Moduls mal eben schnell wechseln zu müssen, seien ebenso abwegig.
In einem dem Deutschen Ärzteblatt vorliegenden Schreiben an das BMG fordert Steiner, die verpflichtende Einführung des eArztbriefes mindestens bis zu dem Datum zu verschieben, ab dem die Regelung zur Empfangsbereitschaft von eArztbriefen aus dem Digitalgesetz greift – dies wäre voraussichtlich ab Mai.
Dies könne den Herstellern Gelegenheit geben, entsprechend nachzubessern. „Gleichzeitig bitten wir darum, auch seitens des BMG gegenüber den PVS-Herstellern tätig zu werden“, so Steiner an das Ministerium.
Der eArztbrief ist nach Einschätzung der KBV die erste Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI), die Ärzten und Psychotherapeuten durch den sicheren Austausch von medizinischen Informationen einen Mehrwert bringen und damit die Versorgung der Patienten unterstützen kann.
„Für eine hohe Akzeptanz ist es unerlässlich, dass die Einführung möglichst reibungslos erfolgt“, betonte Steiner in dem Schreiben. Die KBV hat auch den Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) und den Qualitätsring Medizinische Software mit der Bitte angeschrieben, ihre Mitgliedsunternehmen aufzufordern, die Software den Praxen schnell bereitzustellen.
Das BMG hatte die Finanzierung der TI-Kosten, die in den Praxen anfallen, zum 1. Juli 2023 auf eine monatliche TI-Pauschale umgestellt und die Auszahlung an einige Voraussetzungen geknüpft.
So müssen Ärzte und Psychotherapeuten nachweisen, dass sie für bestimmte Anwendungen die aktuelle Software in ihrem PVS vorhalten. Beim elektronischen Rezept war das zu Jahresbeginn der Fall, nun folgt der eArztbrief. Die KBV kritisierte in der Vergangenheit schon mehrfach die TI-Finanzierungsregelung und reichte auch Klage ein.
Mit Inkrafttreten der Festsetzung zur TI-Finanzierung am 1. Juli 2023 war zudem die vorherige Vereinbarung zur Vergütung für den Versand und den Empfang des eArztbriefes ersatzlos gestrichen worden. Infolgedessen erhalten Praxen seitdem keine Versand- und Empfangspauschale, obwohl sie darauf einen gesetzlichen Anspruch haben, so die KBV.
Da der GKV-Spitzenverband bislang den Abschluss einer neuen Vereinbarung ablehne, habe man ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingeleitet. Bei einem positiven Beschluss würden die alten Pauschalen – 28 Cent für den Versand und 27 Cent für den Empfang (bis zu 23,40 Euro je Quartal und Arzt/Psychotherapeut) – weitergelten, bis über die Klage der KBV gegen die Festlegung zur TI-Finanzierung entschieden wird.
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