Ärzteschaft

KBV will Praxen vor finanziellen Risiken bei der TI-Anbindung schützen

  • Donnerstag, 1. März 2018
/Pornchai Soda, stockadobecom
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Berlin – Ärzte und Psychotherapeuten dürfen auf den Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur nicht sitzenbleiben. KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel kündigte in Berlin an, mit den Krankenkassen neu verhandeln zu wollen. Zudem werde sich die KBV bei der Politik für eine Fristverlängerung einsetzen.

„Wir müssen feststellen, dass sich der Markt wahrscheinlich nicht so entwickeln wird, wie vor einem Jahr angenommen“, betonte Kriedel. Noch seien die von der Industrie aufgerufenen Preise für Konnektor und Lesegeräte durch die Erstattungspauschale abgedeckt. Ab dem dritten Quartal 2018, wenn die Pauschale nochmals signifikant sinkt, nicht mehr. Die KBV rechnet dann mit einer Finanzierungslücke.

Kriedel: Wir werden nachverhandeln

„Wir werden es nicht hinnehmen, dass die Ärzte und Psychotherapeuten am Ende draufzahlen“, sagte der KBV-Vorstand. Deshalb werde die KBV mit den Krankenkassen über höhere Erstattungsbeträge verhandeln.

Nach dem E-Health-Gesetz sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) zu tragen. Unter Moderation des Schiedsamtes war im Mai vorigen Jahres eine Finanzierungsvereinbarung zustande gekommen. Es wurde damals verabredet, die Vereinbarung anzupassen, sollten sich die Preise für die technischen Komponenten nicht so entwickeln, wie angenommen.

Frist um einen halbes Jahres verlängern

Ein weiteres Problem sieht Kriedel in dem engen Zeitplan und den drohenden Honorarkürzungen, wenn Praxen ab 2019 nicht die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte online abgleichen können. „Für die Industrie ist es kaum möglich, bis Jahresende alle rund 100.000 Vertragsarztpraxen mit der neuen Technik auszustatten, zumal es noch immer nur ein Konnektor-Modell gibt und auch Zahnarztpraxen und Krankenhäuser hinzukommen“, sagte er.

Er gehe davon aus, dass im Laufe des ersten Halbjahres zwei weitere Anbieter Konnektoren auf den Markt bringen. Dann könnten weitere Praxen an die TI angeschlossen werden. Trotzdem dränge die Zeit. Kriedel: „Die Frist muss unbedingt um mindestens ein halbes Jahr, also bis Juli 2019 verlängert werden. Darüber werden wir mit der Politik reden.“ Denn es könne nicht sein, dass am Ende die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten unverschuldet bestraft würden.

Hinweise zum Vertragsabschluss

Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits IT-Komponenten bestellen könnten, sollten das jetzt tun, betonte Kriedel. Sie sollten aber darauf achten, dass die Preise durch die Erstattungspauschale gedeckt seien. Dazu sei es ratsam, sich im Vertrag zusichern zu lassen, in welchem Quartal die Geräte installiert werden. Denn die Höhe der Erstattungspauschale richtet sich danach, wann die Praxis das erste Versichertenstammdatenmanagement durchgeführt hat und nicht danach, wann sie die Technik bestellt hat.

EB

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