Ärzteschaft

KBV und DKG wollen gemeinsam digitalen Entlassbrief entwickeln

  • Donnerstag, 15. April 2021
/Skórzewiak, stock.adobe.com
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Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben in einem „Letter of Intent“ vereinbart, gemeinsam einen digitalen Krankenhausentlassbrief (KH-E) zu erarbeiten. Der Entlassbrief ist Teil des Entlassmanagements der Krankenhäuser.

Das Ziel sei es dabei, versorgungsrelevante Informationen strukturiert und sicher zwischen Kranken­häusern und weiterbehandelnden Personen auszutauschen, erklärten KBV und DKG. Konkret wollen KBV und DKG den Entlassbrief als sogenanntes medizinisches Informationsobjekt (MIO) umsetzen.

„Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags zur strukturierten Übertragung von medizinischen Daten im Ge­sundheitswesen definiert die KBV bereits seit 2020 MIOs, die ab dem 1. Januar 2022 inner­halb der elek­tronischen Patientenakte in der Versorgung eingesetzt werden“, erklären KBV und DKG.

Nach dem digitalen Impfpass, dem Mutterpass, dem zahnärztlichen Bonusheft und dem Kinderunter­suchungsheft solle nun der Krankenhausentlassbrief folgen. Die fachliche Führung für die Umsetzung des KH-E übernehme die DKG.

Die technische Umsetzung des MIO und die organisatorische Prozess­begleitung für Kommentierung und Benehmensherstellung erfolge durch die KBV. Wie alle MIOs werde auch der KH-E auf den Standards HL7 FHIR und Snomed basieren.

Kommentierung in der zweiten Jahreshälfte

„Gemeinsam mit der DKG schaffen wir einen Standard für den Entlassbrief, der die Zusammenarbeit des stationären Sektors mit den ambulant tätigen Kolleginnen und Kollegen in der Nachversorgung ent­schei­dend vereinfacht und Versicherte entlastet“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen.

„Wir bringen gerne unsere Expertise für das MIO ,Krankenhaus-Entlassbriefʻ ein, weil wir so wichtige Patientendaten für eine optimale sektorübergreifende Behandlung bereitstellen und mit der Standar­disierung und Automatisierung von Prozessen die im Krankenhaus tätigen Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter entlasten. Die so frei werdenden Kapazitäten kommen letztlich der eigentlichen Aufgabe der Krankenhäuser, nämlich der Versorgung der Patienten, zugute“, meinte der Vorstandsvorsitzender der DKG, Gerald Gaß.

KBV und DKG streben eine zeitnahe Entwicklung des KH-E an. Die Kommentierung soll in der zweiten Hälfte dieses Jahres erfolgen. Das MIO wird dann für eine Kommentierung auf der Plattform mio.kbv.de veröffentlicht.

fos

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