Kein Widerspruch gegen neue Spitze beim Gemeinsamen Bundesausschuss
Berlin – Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat offenbar keine Einwände gegen die aktuellen Personalvorschläge der Trägerorganisationen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für dessen künftige Spitze. Die Sechs-Wochen-Frist, in der der Bundestag den Vorschlägen aus der Selbstverwaltung hätte widersprechen können, läuft in zwei Wochen ab. Die letzte Möglichkeit einer Sitzung des Gesundheitsausschusses in dieser Legislaturperiode wäre in dieser Woche gewesen – allerdings wurde keine entsprechende Sitzung angesetzt. Dort hätten die Abgeordneten dem Vorschlag der Trägerorganisationen widersprechen können.
Laut Gesetz erfolgt nun die Berufung der neuen G-BA-Spitze, die ab dem 1. Juli 2018 im Amt ist, durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Liegt die offizielle Berufung in etwa zwei Wochen vor, werden laut G-BA-Geschäftsordnung die Trägerorganisationen Dienstvereinbarungen mit den hauptamtlichen Unparteiischen schließen.
Laut Geschäftsordnung sollen die „Dienstvereinbarungen mit den Unparteiischen Vorgaben und Ziele, die ihre Aufgaben im Gemeinsamen Bundesausschuss und insbesondere in der Prozessverantwortung konkretisieren, sowie Maßnahmen zur Wahrung ihrer Unparteilichkeit und Unbefangenheit enthalten.“ Verpflichtungen zu einem gewissen Abstimmungsverhalten dürfen in den Verträgen nicht festgehalten werden.
Damit ist der Weg frei für die beiden Ärztinnen Elisabeth Pott sowie Monika Lelgemann an der Spitze des G-BA. Unparteiischer Vorsitzender wird auch in der nächsten Amtsperiode Josef Hecken sein. Pott, die langjährige Chefin der Bundeszentrale für politische Aufklärung, die von den Vertretern der Ärzte und Krankenhäuser im G-BA vorgeschlagen wurde, sowie Monika Lelgemann als Kandidatin der Krankenkassen wurden im zweiten Anlauf nominiert. Den ersten Personalvorschlägen, Uwe Deh und Lars Lindemann, hatten die Abgeordneten des Bundestages noch Ende Juni mit absoluter Mehrheit abgelehnt.
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