Keine Steuer auf zuckergesüßte Getränke geplant

Berlin – Die Bundesregierung plant derzeit weder die Einführung einer Zuckersteuer noch anderer Steuern auf zuckergesüßte Getränke oder andere zuckergesüßte Lebensmittel.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Es sei außerdem nicht geplant, Umsatzsteuersätze auf die Lieferung von Lebensmitteln zu reduzieren, heißt es in der Antwort weiter.
„Eine Reduzierung von Steuern auf Lebensmittel und Getränke beträfe das Umsatzsteuerrecht“, schreibt das Bundesfinanzministerium in der Antwort. Es existiere keine Entscheidung der Bundesregierung im Bereich der Umsatzsteuersätze auf die Lieferung von Lebensmitteln eine Gesetzesänderung zu initiieren.
Warum der Bund eine solche Steuer nicht in Betracht zieht, lässt das Ministerium unbeantwortet. Dass „eine Vielzahl“ an Ländern diesen Weg geht, ist der Bundesregierung aber bekannt, wie es hieß.
In Großbritannien gebe es zum Beispiel seit April 2018 eine Zuckersteuer für zuckerhaltige Getränke mit Ausnahme von Fruchtsäften, Getränken auf Milchbasis und den Produkten sehr kleiner Unternehmen. In Irland sei ab April 2018 eine Zuckersteuer eingeführt worden.
In Polen sei Anfang 2021 ein Gesetz über eine Zuckersteuer auf Lebensmittel in Kraft getreten. Die Steuer falle auf alle zucker- oder süßstoffhaltigen Erfrischungsgetränke, Energydrinks sowie alkoholische Getränke in Flaschen mit weniger als 300 Millilitern Inhalt an.
In Deutschland sezten sich diverse Akteure, Organisationen, Ärzteverbände und auch Krankenkassen seit Jahren für eine Zuckersteuer ein. Die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) forderte zuletzt „effektive Maßnahmen“ der Regierung, damit der Zuckergehalt in Softdrinks deutlich zurückgeht.
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