Kinder- und Jugendärzte lehnen beschlossene ePA-Befüllungspflicht ab

Köln – Einen Kollaps der Arbeitsabläufe in den Praxen aufgrund der mit dem Digitalgesetz beschlossenen Verpflichtung zur Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) befürchtet der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).
„Wir Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte befürworten und unterstützen jede Form der Digitalisierung, die funktioniert. In der Pädiatrie gehen wir da bereits mit positivem Beispiel voran. Was das neue Digitalgesetz jedoch in Bezug auf die ePA-Befüllung vorsieht, ist ein nicht-praktikabler Vorschlag aus dem Elfenbeinturm der Politik. Bevor irgendwelche Zeitvorgaben gemacht werden, muss erst gewährleistet sein, dass die Arbeit mit der ePA reibungslos funktioniert. Davon sind wir weit entfernt“, betonte Michael Hubmann, Präsident des BVKJ.
Die technischen Voraussetzungen für eine Pflichtbefüllung durch die Praxisverwaltungssysteme (PVS) seien schlichtweg nicht gegeben und könnten „auch durch einen Zwang, den am Ende die Praxen und Patienten ausbaden, nicht herbeigezaubert werden“.
Kritisch sieht der BVKJ, dass die Ampelregierung bei diesem Thema auf Innovationen bei PVS sowie auf eine Regulierung durch den Markt setzt. „Darauf zu spekulieren, dass der Markt das Problem schon regeln wird, halte ich für realitätsfern. Die bisherigen Entwicklungen rund um die TI haben gezeigt, dass in diesen Bereichen der Markt durch Kostenstrukturen, Monopolisierung und Abhängigkeiten eher ein Hindernis ist, als den Praxen oder gar den Patienten zu dienen“, betonte Hubmann.
Solange die technischen Voraussetzungen weder festgelegt noch durch die PVS-Hersteller umgesetzt sind, dürfe es auch keine verpflichtende Zeitvorgabe gegenüber den Anwendern geben.
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