Ärzteschaft

Kinder- und Jugendpsychiater warnen vor medienbezogenen Störungen

  • Donnerstag, 30. Januar 2020
/Andrey Popov, stock.adobe.com
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Berlin – Der Gebrauch digitaler Medien ist aus dem Leben, auch von Kindern und Jugend­lichen, nicht mehr wegzudenken. Sie bieten durch den Zugang zu Informationen und die Möglichkeit des breiten sozialen Austauschs Chancen. Gleichzeitig bergen sie aber auch Risiken in Bezug auf einen übermäßigen Gebrauch oder die Entstehung einer Sucht.

Die Suchtkommission der deutschen kinder- und jugendpsychiatrischen Verbände und wissenschaftlichen Fachgesellschaft hat jetzt ein Positionspapier zu „medienbezogenen Störungen im Kindes- und Jugendalter“ veröffentlicht, um Ärzte verschiedener Fachbe­reiche auch in Bezug auf Diagnostik und Prävention zu unterstützen.

Bei etwa drei bis fünf Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland gehen digitale Medien mit einem pathologischen Nutzungsverhalten einher, heißt es in dem Positions­papier.

Für die Diagnose sei nicht die aufgewandte Zeit für den Mediengebrauch entschei­dend, sondern dessen gedankliche Vereinnahmung, Reizbarkeit bei Nichtnutzung, Toleranzent­wicklung, Kontrollverlust oder der Verlust an schulischen und sozialen Interessen.

Besonders vulnerabel für pathologisches Nutzungsverhalten sind den Verbänden zufolge Kinder- und Jugendliche aus dysfunktionalen Familienstrukturen mit negativen Sozialisa­tionserfahrungen und riskanten Nutzungsmustern in der Familie. Soziale, emotionale und kognitive Entwicklungsdefizite ebenso wie Aufmerksamkeitsdefizithyperaktivitäts­störun­gen, Depressionen und Angststörungen sind weitere Risikofaktoren.

Liegt eine medienbezogene Störung vor, sei eine Kinder- und Jugendpsychiatrische / psy­cho­therapeutische Beratung oder Behandlung notwendig. Die Verbände weisen darauf hin; dass „die Angebotsstruktur für die Erkennung und Behandlung in Deutschland unzu­reichend ist“. Zur Verbesserung der Behandlungskompetenz bedürfe es spezialisierter Fort- und Weiterbildungen.

Die Kinder- und Jugendpsychiater fordern auch den Gesetzgeber auf, präventive Maßnah­men weiter auszubauen. So sollten beispielsweise Entwickler und Anbieter von Online-Spielen verpflichtet werden, Möglichkeiten der elterlichen Kontrolle in Bezug auf die Nutzungszeit zu integrieren.

Suchtfördernde Verstärkungsmuster in Spielen müssten gesetzlich eingeschränkt werden. Altersfreigaben sollten sich am Jugendschutz orientieren und stärker kontrolliert werden. Darüber hinaus sollte Kindern und Jugendlichen in der Schule unbedingt Medienkompe­tenz vermittelt werden.

PB

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