Klage gegen Kürzungen psychotherapeutischer Leistungen angekündigt

Berlin – Vor etwa einer Woche hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss eine Absenkung der psychotherapeutischen Leistungen um 4,5 Prozent beschlossen. Gleichzeitig wurden die Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben. Seitdem reißen die Proteste nicht ab. Heute kündigte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Klage gegen die Kürzungen an.
„Die Klageschrift bereiten wir gerade vor und werden diese beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg einreichen“, sagte KBV-Chef Andreas Gassen. Man wolle sich gegen die „massive Benachteiligung der Psychotherapeuten“ und ihrer Patienten wehren.
Die KBV betonte heute erneut, der GKV-Spitzenverband sei im Bewertungsausschuss zuvor nicht bereit gewesen, von seiner Forderung nach einer zehnprozentigen Honorarkürzung abzuweichen. Daraufhin sei der Erweiterte Bewertungsausschuss eingeschaltet worden, der noch am selben Tag einen Beschluss gegen die Stimmen der KBV gefasst habe.
„Diese fatale Entscheidung geht zulasten psychisch kranker Menschen und benachteiligt die Psychotherapeuten massiv“, betont Gassen. „Aus unserer Sicht sind diese Kürzungen nicht zu rechtfertigen“.
„Gemeinsam mit der KBV tragen wir unseren Protest auf allen Ebenen weiter und setzen alle verfügbaren Mittel gegen diesen Angriff auf die psychotherapeutische Versorgung ein“, betonten die Bundesvorsitzenden der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV), Christina Jochim und Enno Maaß. Man bereite die Klageschrift „in gemeinsamer Abstimmung“ im Detail vor.
Erst gestern hatten die DPtV und der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufgerufen, die vorgesehene Kürzung der Psychotherapeutenhonorare nicht durchlaufen zu lassen.
Die beiden Verbände sind der Auffassung, dass das Ministerium, das die Rechtsaufsicht hat, den Beschluss beanstanden könnte. Der Ärzteverband Medi Baden-Württemberg stellte die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung ebenfalls infrage. Beim Bundestag hat der DPtV eine Petition (Nr. 196376) eingereicht, die in den nächsten Wochen zur Mitzeichnung veröffentlicht werden soll, wie es hieß.
Der Beschluss sei dem Ministerium am 16. März zusammen mit den entscheidungserheblichen Gründen vorgelegt worden, teilte ein Sprecher des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf Nachfrage mit. Man habe zwei Monate Zeit „für die Prüfung und etwaige Beanstandung“.
Seite einer Woche laufen Psychotherapeuten, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztekammern und Ärzteverbände gegen die Pläne Sturm. Einhelliger Tenor ist, dass die psychischen Erkrankungen zugenommen haben, die Wartelisten lang sind und darüber hinaus die Kosten gestiegen sind. Einen Grund für die Absenkung der Honorare ist unisono nicht zu erkennen.
Der GKV-Spitzenverband argumentiert hingegen, dass eine Absenkung des Honorars um zehn Prozent angemessen gewesen wäre. Grund sei der gesetzlich vorgesehene Honorarvergleich mit Vergleichsgruppen aus der Ärzteschaft. Dieser habe gezeigt, dass die niedergelassenen Psychotherapeuten mit einer eigenen Praxis in den vergangenen Jahren überproportionale Honorarerhöhungen erhalten hätten.
Der GKV-Spitzenverband spricht von einem „angemessenen Kompromiss“. Durch die Erhöhung der Strukturzuschläge gehe es rechnerisch um eine Absenkung in Summe von 2,3 Prozent für das laufende Jahr, weil die Strukturzuschläge rückwirkend zum 1. Januar angehoben werden, die Absenkung aber für den 1. April vorgesehen ist.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält es nach den bisher bekannten Daten für realistisch, dass der Beschluss zu einer Absenkung des durchschnittlichen Honorars der Psychotherapeuten in Höhe von 3,5 Prozent führen wird.
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