Politik

Klagen wegen Abrechnungen: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg appelliert an Kassen und Kliniken

  • Montag, 10. Dezember 2018
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Berlin – Die Präsidentin des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Bran­den­burg, Sabine Schudoma, hat Krankenkassen und Krankenhäuser im Streit um möglicherweise fehlerhafte Krankenhausabrechnungen aufgerufen, dringend aufeinander zuzugehen und sämtliche Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktbeilegung auszuschöpfen.

Andernfalls drohten in der Folge des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes erhebliche Nachteile für alle rechtsschutzsuchenden Bürger, sagte Schudoma. Auf dem Spiel stehe die „Funktionsfähigkeit der Sozialgerichte“. „Die Sozialgerichte Berlins und Branden­burgs müssten für 15 Monate schließen, um den Klageberg abzuarbeiten, den das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz in nur wenigen Tagen bewirkt hat“, rechnete heute das LSG vor.

Hintergrund ist, dass laut LSG durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz rund 65.000 neue Streitfälle vor den Sozialgerichten Berlins und Brandenburgs „provoziert“ wurden. Zum Vergleich: Im gesamten vergangenen Jahr waren es nur knapp 48.500 Fälle.

Gesetz war „hochbrisant“

„Einzelheiten sind zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern hoch umstritten und bedürfen im Einzelfall intensiver Aufklärung durch die Sozialgerichte“, schreibt das LSG dazu. Der Wert der von den Krankenkassen erhobenen Forderungen beträgt beispiels­weise bei dem Sozialgericht Berlin insgesamt rund 81,5 Millionen Euro und bei dem Sozialgericht Potsdam rund 32 Millionen Euro.

Das Gesetz enthält unter anderem Regelungen zu einer kürzeren, nun zweijährigen Verjährung von Ansprüchen der Krankenhäuser auf Vergütung erbrachter Leistungen und von Ansprüchen der Krankenkassen auf Erstattung überzahlter Vergütungen.

Gleichzeitig hatte der Gesetzgeber eine Übergangsregelung für Altfälle getroffen, die das Landessozialgericht als „hochbrisant“ wertet. Denn danach waren Krankenkassen gehalten, vor dem 1. Januar 2017 entstandene Ansprüche auf Rückzahlung von an Krankenhäuser geleisteten Vergütungen bis zum 9. November 2018 gerichtlich geltend zu machen, um den Eintritt von Verjährung zu vermeiden.

Der Hintergrund dieser Rückzahlungsbegehren wiederum liegt überwiegend in neuerer Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Krankenhausvergütung für die Behandlung von Schlaganfallpatienten und für Geriatriebehandlungen. Unter anderem auf diesen beiden Feldern sehen die Krankenkassen Anlass für die teilweise Rückforderung von bereits entrichteten Zahlungen an Krankenhäuser.

Erst am 6. Dezember hatten sich Bundesministerium für Gesundheit (BMG), GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf eine gemeinsame Erklärung für Krankenkassen und Kliniken zu den Klageverfahren verständigt.

Sie riefen die Krankenkassen in Deutschland dazu auf, bei den Sozialgerichten eingereichte Klagen wegen möglicherweise fehlerhafter Krankenhausabrechnungen zur neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls und zur geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung zu überprüfen.

Demnach sollten die Konfliktparteien die Klagen und Aufrechnungen fallen lassen, sofern die neu definierten Kriterien zur Behandlung von Schlaganfall- und Geriatrie-Patienten erfüllt seien. Dazu hatte das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zwei Klarstellungen zum Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) 2019 veröffentlicht.

may/EB

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