Weiter Ärger um Abrechnung von Schlaganfallbehandlungen

Wiesbaden – Auch nach Klarstellungen des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zur Abrechnung der Schlaganfallkomplexbehandlung und dem Aufruf von Bundesgesundheitsministerium (BMG), GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) an die Krankenkassen, Klagen vor den Sozialgerichten fallen zu lassen und betroffene Fälle nicht gegen aktuelle Rechnungen aufzurechnen, geht der Ärger weiter.
Der Klinikverbund Hessen beklagte heute, dass die IKK Südwest bei Krankenhäusern in Hessen nach wie vor Rückforderungen erhebt und die Aufrechnung angekündigt habe, erklärte Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. Damit ignoriere die Kasse bewusst den gesetzgeberischen Willen und die Empfehlungen der Mediation beim Bundesgesundheitsministerium. Schaffert sprach von einer „politischen Provokation“. Er erwartet vom Bundesgesundheitsministerium weitere gesetzgeberische Maßnahmen, um die Möglichkeiten der einseitigen Aufrechnung durch die Krankenkassen zu beschränken.
Die IKK Südwest wollte sich heute auf Nachfrage nicht äußern. „Mit Blick auf laufende Gespräche äußert sich die IKK Südwest im Moment nicht zu dem von Ihnen angesprochenen Themenkomplex. Wir bitten um Ihr Verständnis“, sagte eine Sprecherin der Krankenkasse dem Deutschen Ärzteblatt.
Im Juni hatte das Bundessozialgericht (BSG) eine umstrittene Interpretation der Voraussetzungen der Schlaganfallkomplexbehandlung formuliert und damit eine Rückforderungswelle der Krankenkassen ausgelöst. Deshalb hat das DIMDI auf Anordnung des BMG Klarstellungen veröffentlicht. Dies sollte die Streitigkeiten beenden.
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